In Kraft seit 21/07/2011

Fassung vom: 02/08/2021
Suche nach ITS/RTS
Suche im Rechtsakt

Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD)

Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 26 - Geltungsbereich Artikel 27 - Mitteilung über den Erwerb bedeutender Beteiligungen und die Erlangung der Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen Artikel 28 - Offenlegungspflicht bei Erlangung der Kontrolle Artikel 29 - Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen ausüben Artikel 30 - Das Zerschlagen von Unternehmen
Artikel 30a - Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM Q&AArtikel 31 - Vertrieb von Anteilen von EU-AIF im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM Q&AArtikel 32 - Vertrieb von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM Q&AArtikel 32a - Widerruf der getroffenen Vorkehrungen für den Vertrieb von Anteilen einiger oder aller EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM Artikel 33 - Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten und für die Erbringung von Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten Q&A
Artikel 34 - Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden ITS/RTSGLArtikel 35 - Bedingungen für den Vertrieb eines von einem EU-AIFM verwalteten Nicht-EU-AIF mit einem Pass in der Union ITS/RTSQ&AGLArtikel 36 - Bedingungen für den ohne Pass erfolgenden Vertrieb von durch EU-AIFM verwalteten Nicht-EU-AIF in Mitgliedstaaten ITS/RTSQ&AGLArtikel 37 - Zulassung von Nicht-EU-AIFM, die beabsichtigen, EU-AIF zu verwalten und/oder durch sie verwaltete AIF gemäß Artikel 39 oder 40 in der Union zu vertreiben ITS/RTSQ&AGLArtikel 38 - Vergleichende Analyse der Zulassung von und der Aufsicht über Nicht-EU-AIFM Artikel 39 - Bedingungen für den in der Union mit einem Pass erfolgenden Vertrieb von EU-AIF, die von Nicht-EU-AIFM verwaltet werden Q&AArtikel 40 - Bedingungen für den in der Union mit einem Pass erfolgenden Vertrieb von Nicht-EU-AIF, die von einem Nicht-EU-AIFM verwaltet werden ITS/RTSQ&AGLArtikel 41 - Bedingungen für die Verwaltung von in einem anderen als dem Referenzmitgliedstaat ansässigen AIF durch Nicht-EU-AIFM Q&AArtikel 42 - Bedingungen für den ohne Pass in Mitgliedstaaten erfolgenden Vertrieb von AIF, die von Nicht-EU-AIFM verwaltet werden ITS/RTSQ&AGL
Artikel 56 - Ausübung der Befugnisübertragung Artikel 57 - Widerruf der Befugnisübertragung Artikel 58 - Einwände gegen delegierte Rechtsakte Artikel 59 - Durchführungsmaßnahmen Artikel 60 - Offenlegung von Ausnahmeregelungen Artikel 61 - Übergangsbestimmung Q&AArtikel 62 - Änderung der Richtlinie 2003/41/EG [aufgehoben] Artikel 63 - Änderung der Richtlinie 2009/65/EG Artikel 64 - Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 Artikel 65 - Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 Artikel 66 - Umsetzung Artikel 67 - Delegierter Rechtsakt zur Anwendung der Artikel 35 sowie 37 bis 41 ITS/RTSArtikel 68 - Delegierter Rechtsakt zur Außerkraftsetzung der Artikel 36 und 42 Artikel 69 - Überprüfung Artikel 69a - Bewertung der Pass-Regelung Artikel 70 - Inkrafttreten Artikel 71 - Adressaten
ANHANG I Q&AANHANG II Q&AGLANHANG III Q&AANHANG IV Q&A