In Kraft seit 20/07/2017

Fassung vom: 10/11/2021
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Prospektverordnung

Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 13 - Mindestangaben und Aufmachung ITS/RTSQ&AArtikel 14 - Vereinfachte Offenlegungsregelung für Sekundäremissionen ITS/RTSQ&AArtikel 14a - EU-Wiederaufbauprospekt Q&AArtikel 15 - EU-Wachstumsprospekt ITS/RTSQ&AArtikel 16 - Risikofaktoren Q&AGLArtikel 17 - Endgültiger Emissionskurs und endgültiges Emissionsvolumen der Wertpapiere Artikel 18 - Nichtaufnahme von Informationen Artikel 19 - Aufnahme von Informationen mittels Verweis Q&A
Artikel 28 - Öffentliches Angebot von Wertpapieren oder Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt mittels eines nach Maßgabe dieser Verordnung erstellten Prospekts Artikel 29 - Öffentliches Angebot von Wertpapieren oder Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt mittels eines nach Maßgabe des Rechts eines Drittlands erstellten Prospekts Artikel 30 - Zusammenarbeit mit Drittländern
ANHANG I ANHANG II ANHANG III ANHANG IV ANHANG V ANHANG Va Q&AANHANG VI