Aktualisiert 09/05/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 2 - Richtlinie 2001/24/EG (CIWUD)

Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen:

- "Herkunftsmitgliedstaat" ist der Herkunftsmitgliedstaat im Sinne von Artikel 1 Nummer 6 der Richtlinie 2000/12/EG.

- "Aufnahmemitgliedstaat" ist der Aufnahmemitgliedstaat im Sinne von Artikel 1 Nummer 7 der Richtlinie 2000/12/EG.

- "Zweigstelle" ist eine Zweigstelle im Sinne von Artikel 1 Nummer 3 der Richtlinie 2000/12/EG.

- "Zuständige Behörden" sind die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 1 Nummer 4 der Richtlinie 2000/12/EG.

- "Verwalter" ist jede Person oder Stelle, die von den Behörden oder Gerichten zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen bestellt wird.

- "Behörden oder Gerichte" sind die Behörden oder Gerichte der Mitgliedstaaten, die für Sanierungsmaßnahmen oder Liquidationsverfahren zuständig sind.

- "Sanierungsmaßnahmen" sind Maßnahmen, mit denen die finanzielle Lage eines Kreditinstituts gesichert oder wiederhergestellt werden soll und die die bestehenden Rechte Dritter beeinträchtigen könnten, einschließlich der Maßnahmen, die eine Aussetzung der Zahlungen, eine Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen oder eine Kürzung der Forderungen erlauben.

- "Liquidator" ist jede Person oder Stelle, die von den Behörden oder Gerichten zur Abwicklung eines Liquidationsverfahrens bestellt wird.

- "Liquidationsverfahren" ist ein von einer Behörde oder einem Gericht eines Mitgliedstaats eröffnetes und unter deren bzw. dessen Aufsicht durchgeführtes Gesamtverfahren mit dem Ziel, die Vermögenswerte unter Aufsicht der genannten Behörden oder Gerichte zu verwerten; dazu zählen auch Verfahren, die durch einen Vergleich oder eine ähnliche Maßnahme abgeschlossen werden.

- "Geregelter Markt" ist ein geregelter Markt im Sinne von Artikel 1 Nummer 13 der Richtlinie 93/22/EWG.

- "Instrumente" sind alle in Abschnitt B des Anhangs der Richtlinie 93/22/EWG genannten Instrumente.

TITEL II

SANIERUNGSMASSNAHMEN

A. Kreditinstitute mit Sitz in der Gemeinschaft