Aktualisiert 08/05/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 86 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 86 - Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-Richtlinie)

Artikel 86

Die Erträge eines OGAW werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften sowie den Vertragsbedingungen oder der Satzung der Investmentgesellschaft ausgeschüttet oder wiederangelegt.