Aktualisiert 16/01/2025
In Kraft seit 19/02/2010

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EU-Umweltzeichen-Verordnung

Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über das EU-Umweltzeichen (Text von Bedeutung für den EWR)

ErwägungsgründeArtikel 1 - GegenstandArtikel 2 - GeltungsbereichArtikel 3 - BegriffsbestimmungenArtikel 4 - Zuständige StellenArtikel 5 - Ausschuss für das Umweltzeichen der Europäischen Union L2Artikel 6 - Allgemeine Anforderungen an die Kriterien für das EU-Umweltzeichen L2Artikel 7 - Erarbeitung und Überarbeitung der Kriterien für das EU-UmweltzeichenArtikel 8 - Festlegung der Kriterien für das EU-Umweltzeichen L2Artikel 9 - Vergabe und Verwendungsbedingungen des EU-UmweltzeichensArtikel 10 - Marktüberwachung und Kontrolle der Verwendung des EU-UmweltzeichensArtikel 11 - Umweltkennzeichenregelungen in den MitgliedstaatenArtikel 12 - Förderung des EU-UmweltzeichensArtikel 13 - Informations- und ErfahrungsaustauschArtikel 14 - BerichtArtikel 15 - Änderung der AnhängeArtikel 16 - AusschussverfahrenArtikel 17 - SanktionenArtikel 18 - Aufgehobene RechtsakteArtikel 19 - ÜbergangsbestimmungenArtikel 20 - InkrafttretenANHANG I - VERFAHREN FÜR DIE ERARBEITUNG UND DIE ÜBERARBEITUNG DER KRITERIEN FÜR DAS EU-UMWELTZEICHENANHANG II - MUSTER FÜR DAS EU-UMWELTZEICHENANHANG III - GEBÜHRENANHANG IV - MUSTERVERTRAG ÜBER DIE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DES EU-UMWELTZEICHENSANHANG V - ANFORDERUNGEN AN ZUSTÄNDIGE STELLEN