Aktualisiert 16/01/2025
In Kraft seit 16/12/2010

Ursprungsrechtsakt
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Versicherungsaufsichtsbehörden-Verordnung (EIOPA-VO)

Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission

Erwägungsgründe
Artikel 8 - Aufgaben und Befugnisse der Behörde GLArtikel 9 - Aufgaben im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz und Finanztätigkeiten Artikel 10 - Technische RegulierungsstandardsArtikel 11 - Ausübung der BefugnisübertragungArtikel 12 - Widerruf der BefugnisübertragungArtikel 13 - Einwände gegen technische RegulierungsstandardsArtikel 14 - Nichtannahme oder Änderung des Entwurfs eines technischen RegulierungsstandardsArtikel 15 - Technische DurchführungsstandardsArtikel 16 - Leitlinien und Empfehlungen Artikel 17 - Verletzung von UnionsrechtArtikel 18 - Maßnahmen im Krisenfall Artikel 19 - Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden in grenzübergreifenden FällenArtikel 20 - Beilegung von sektorübergreifenden Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen BehördenArtikel 21 - AufsichtskollegienArtikel 22 - Allgemeine Bestimmungen Artikel 23 - Ermittlung und Messung des Systemrisikos Artikel 24 - Dauerhafte Fähigkeit zur Reaktion auf Systemrisiken Artikel 25 - Sanierungs- und Abwicklungsverfahren Artikel 26 - Entwicklung eines europäischen Netzwerks von nationalen Sicherungssystemen für VersicherungenArtikel 27 - Verhütung, Management und Bewältigung von KrisenArtikel 28 - Delegation von Aufgaben und Pflichten Artikel 29 - Gemeinsame Aufsichtskultur Artikel 30 - Vergleichende Analyse der zuständigen Behörden Artikel 31 - Koordinatorfunktion Artikel 32 - Bewertung von Marktentwicklungen GLArtikel 33 - Internationale Beziehungen Artikel 34 - Sonstige Aufgaben Artikel 35 - Einholen von Informationen Artikel 36 - Verhältnis zum ESRB GLArtikel 37 - Interessengruppe Versicherung und Rückversicherung und Interessengruppe betriebliche AltersversorgungArtikel 38 - SchutzmaßnahmenArtikel 39 - Beschlussfassung