Aktualisiert 26/07/2024
In Kraft seit 21/07/2011

Fassung vom: 09/01/2024
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Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD)

Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 26 - Geltungsbereich Q&AArtikel 27 - Mitteilung über den Erwerb bedeutender Beteiligungen und die Erlangung der Kontrolle über nicht börsennotierte UnternehmenArtikel 28 - Offenlegungspflicht bei Erlangung der KontrolleArtikel 29 - Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die die Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen ausüben Artikel 30 - Das Zerschlagen von Unternehmen Q&A
Artikel 30a - Voraussetzungen für das Pre-Marketing in der Union durch einen EU-AIFM Q&AArtikel 31 - Vertrieb von Anteilen von EU-AIF im Herkunftsmitgliedstaat des AIFM ITSQ&AArtikel 32 - Vertrieb von Anteilen von EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM ITSDAQ&AArtikel 32a - Widerruf der getroffenen Vorkehrungen für den Vertrieb von Anteilen einiger oder aller EU-AIF in anderen Mitgliedstaaten als dem Herkunftsmitgliedstaat des AIFM Q&AArtikel 33 - Bedingungen für die Verwaltung von EU-AIF mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten und für die Erbringung von Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten ITSRTSDAQ&A
Artikel 34 - Bedingungen für EU-AIFM, die Nicht-EU-AIF verwalten, die in den Mitgliedstaaten nicht vertrieben werden DAGLArtikel 35 - Bedingungen für den Vertrieb eines von einem EU-AIFM verwalteten Nicht-EU-AIF mit einem Pass in der Union DAQ&AGLArtikel 36 - Bedingungen für den ohne Pass erfolgenden Vertrieb von durch EU-AIFM verwalteten Nicht-EU-AIF in Mitgliedstaaten DAQ&AGLArtikel 37 - Zulassung von Nicht-EU-AIFM, die beabsichtigen, EU-AIF zu verwalten und/oder durch sie verwaltete AIF gemäß Artikel 39 oder 40 in der Union zu vertreiben DAIAQ&AGLArtikel 38 - Vergleichende Analyse der Zulassung von und der Aufsicht über Nicht-EU-AIFMArtikel 39 - Bedingungen für den in der Union mit einem Pass erfolgenden Vertrieb von EU-AIF, die von Nicht-EU-AIFM verwaltet werden Q&AArtikel 40 - Bedingungen für den in der Union mit einem Pass erfolgenden Vertrieb von Nicht-EU-AIF, die von einem Nicht-EU-AIFM verwaltet werden DAQ&AGLArtikel 41 - Bedingungen für die Verwaltung von in einem anderen als dem Referenzmitgliedstaat ansässigen AIF durch Nicht-EU-AIFM Q&AArtikel 42 - Bedingungen für den ohne Pass in Mitgliedstaaten erfolgenden Vertrieb von AIF, die von Nicht-EU-AIFM verwaltet werden DAQ&AGL
Artikel 56 - Ausübung der BefugnisübertragungArtikel 57 - Widerruf der BefugnisübertragungArtikel 58 - Einwände gegen delegierte RechtsakteArtikel 59 - DurchführungsmaßnahmenArtikel 60 - Offenlegung von AusnahmeregelungenArtikel 61 - Übergangsbestimmung RTSQ&AArtikel 62 - Änderung der Richtlinie 2003/41/EG [aufgehoben]Artikel 63 - Änderung der Richtlinie 2009/65/EGArtikel 64 - Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009Artikel 65 - Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010Artikel 66 - Umsetzung Q&AArtikel 67 - Delegierter Rechtsakt zur Anwendung der Artikel 35 sowie 37 bis 41 DAQ&AArtikel 68 - Delegierter Rechtsakt zur Außerkraftsetzung der Artikel 36 und 42Artikel 69 - ÜberprüfungArtikel 69a - Bewertung der Pass-RegelungArtikel 69b - Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen ZugangsportalArtikel 70 - InkrafttretenArtikel 71 - Adressaten
ANHANG I DAQ&AANHANG II Q&AGLANHANG III Q&AANHANG IV Q&A