Aktualisiert 16/01/2025
In Kraft seit 16/06/2014

Fassung vom: 09/01/2024
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Abschlussprüfer-Verordnung

Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 4 - PrüfungshonorareArtikel 5 - Verbot der Erbringung von NichtprüfungsleistungenArtikel 6 - Vorbereitung auf die Abschlussprüfung und Beurteilung der Gefährdungen für die UnabhängigkeitArtikel 7 - UnregelmäßigkeitenArtikel 8 - Auftragsbegleitende QualitätssicherungsprüfungArtikel 9 - Internationale PrüfungsstandardsArtikel 10 - BestätigungsvermerkArtikel 11 - Zusätzlicher Bericht an den PrüfungsausschussArtikel 12 - Bericht an die für die Beaufsichtigung von Unternehmen von öffentlichem Interesse zuständigen Behörden GLArtikel 13 - TransparenzberichtArtikel 13a - Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen ZugangsportalArtikel 14 - Informationspflicht gegenüber den zuständigen BehördenArtikel 15 - Aufbewahrungspflichten
Artikel 29 - Pflicht zur ZusammenarbeitArtikel 30 - Einsetzung des Ausschusses der AufsichtsstellenArtikel 31 - Zusammenarbeit bei Qualitätssicherungsprüfungen, Untersuchungen und Inspektionen vor OrtArtikel 32 - Kollegien zuständiger BehördenArtikel 33 - Übertragung von AufgabenArtikel 34 - Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen zuständigen BehördenArtikel 35 - Schutz personenbezogener Daten
Artikel 36 - Vereinbarung über InformationsaustauschArtikel 37 - Offenlegung von Informationen aus DrittländernArtikel 38 - Offenlegung von Informationen gegenüber DrittländernArtikel 39 - Ausübung der BefugnisübertragungArtikel 40 - Überprüfung und BerichterstattungArtikel 41 - ÜbergangsbestimmungenArtikel 42 - Einzelstaatliche VorkehrungenArtikel 43 - Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EGArtikel 44 - Inkrafttreten