Aktualisiert 09/05/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen
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Artikel 84 - Verordnung 806/2014 (SRM-VO)

Artikel 84

Interne Ausschüsse

Der Ausschuss kann interne Ausschüsse einsetzen, die die Aufgabe haben, ihn bei der Wahrnehmung seiner Funktionen nach dieser Verordnung zu beraten und Anleitung zu geben.