Aktualisiert 31/05/2025
In Kraft

Fassung vom: 09/01/2024
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Artikel 34 - Verordnung 1286/2014 (PRIIP)

Artikel 34

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2018.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.