Aktualisiert 27/07/2024
In Kraft seit 25/12/2019

Fassung vom: 09/01/2024
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Wertpapierfirmenrichtlinie (IFD)

Richtlinie (EU) 2019/2034 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG, 2009/65/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU und 2014/65/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 25 - Anwendungsbereich dieses AbschnittsArtikel 26 - Interne Unternehmensführung GLArtikel 27 - Länderspezifische BerichterstattungArtikel 28 - Funktion des Leitungsorgans im Rahmen des RisikomanagementsArtikel 29 - Behandlung von Risiken GLArtikel 30 - Vergütungspolitik RTSArtikel 31 - Wertpapierfirmen, denen eine außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln gewährt wirdArtikel 32 - Variable Vergütung RTSQ&AGLArtikel 33 - VergütungsausschussArtikel 34 - Überwachung der Vergütungspolitik GLArtikel 35 - Bericht der EBA über Umwelt , Sozial- und Unternehmensführungsrisiken
Artikel 38 - AufsichtsmaßnahmenArtikel 39 - Aufsichtsbefugnisse RTSGLArtikel 40 - Zusätzliche Eigenmittelanforderung RTSGLArtikel 41 - Empfehlungen zu zusätzlichen Eigenmitteln GLArtikel 42 - Besondere Liquiditätsanforderungen RTSGLArtikel 43 - Zusammenarbeit mit AbwicklungsbehördenArtikel 44 - VeröffentlichungspflichtenArtikel 44a - Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen ZugangsportalArtikel 45 - Pflicht zur Unterrichtung der EBA GL
Artikel 51 - Einbeziehung von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des GruppenkapitaltestsArtikel 52 - Eignung der DirektorenArtikel 53 - Gemischte HoldinggesellschaftenArtikel 54 - SanktionenArtikel 55 - Bewertung der Aufsicht in Drittländern und andere AufsichtstechnikenArtikel 56 - Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden von Drittländern