Aktualisiert 07/12/2025
In Kraft seit 19/11/2025

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
18/11/2025
Durchführungsverordnung 2025/2312 veröffentlicht im ABl.
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Durchführungsverordnung 2025/2312

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2312 der Kommission vom 17. November 2025 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. September 2025 bis 30. Dezember 2025 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit

ErwägungsgründeArtikel 1Artikel 2ANHANG I - Maßgebliche risikofreie Zinskurven für die Berechnung des besten Schätzwerts ohne Matching-Anpassung oder VolatilitätsanpassungANHANG II - Grundlegende Spreads für die Berechnung der Matching-AnpassungANHANG III - Volatilitätsanpassung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve