Aktualisiert 26/07/2024
In Kraft seit 28/12/2021

Ursprungsrechtsakt
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Kreditdienstleisterrichtlinie (CSD)

Richtlinie (EU) 2021/2167 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2021 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 4 - Allgemeine AnforderungenArtikel 5 - Voraussetzungen für die Erteilung einer Zulassung GLArtikel 6 - Fähigkeit zum Halten von Mitteln Artikel 7 - Verfahren für die Zulassung von KreditdienstleisternArtikel 8 - Entzug der ZulassungArtikel 9 - Verzeichnis oder Register der zugelassenen Kreditdienstleister GLArtikel 10 - Beziehung zu Kreditnehmern, Mitteilung zu Übertragungen und FolgemitteilungenArtikel 11 - Vertragliche Beziehung zwischen Kreditdienstleister und KreditkäuferArtikel 12 - Auslagerung durch einen Kreditdienstleister
Artikel 15 - Recht auf Informationen über die Ansprüche des Kreditgebers aus einem notleidenden Kreditvertrag oder über den notleidenden Kreditvertrag selbst ITSArtikel 16 - Technische Durchführungsstandards für Datenvorlagen ITSArtikel 17 - Pflichten von KreditkäufernArtikel 18 - Inanspruchnahme von Kreditdienstleistern oder anderen RechtsträgernArtikel 19 - Vertreter von Kreditkäufern aus einem DrittstaatArtikel 20 - Übertragung der Ansprüche eines Kreditgebers aus einem notleidenden Kreditvertrag oder des notleidenden Kreditvertrags selbst durch einen Kreditkäufer und Mitteilung an die zuständigen Behörden