Aktualisiert 27/07/2024
In Kraft seit 29/06/2023

Fassung vom: 09/01/2024
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Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR)

Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 4 - Öffentliche Angebote von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-TokenArtikel 5 - Zulassung von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token zum Handel RTSArtikel 6 - Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers ITSRTSQ&AArtikel 7 - Marketingmitteilungen Q&AArtikel 8 - Übermittlung des Kryptowerte-Whitepapers und der Marketingmitteilungen Q&AGLArtikel 9 - Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers und der MarketingmitteilungenArtikel 10 - Ergebnis des öffentlichen Angebots und SicherheitsvorkehrungenArtikel 11 - Rechte von Anbietern anderer Kryptowerte als vermögenswertereferenzierter Token oder E-Geld-Token und von Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragenArtikel 12 - Änderung veröffentlichter Kryptowerte-Whitepaper und veröffentlichter MarketingmitteilungenArtikel 13 - WiderrufsrechtArtikel 14 - Pflichten von Anbietern anderer Kryptowerte als vermögenswertereferenzierter Token oder E-Geld-Token und von Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen Q&AGLArtikel 15 - Haftung für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen Q&A
Artikel 16 - Zulassung Q&AGLArtikel 17 - Anforderungen an Kreditinstitute RTSQ&AGLArtikel 18 - Beantragung der Zulassung ITSRTSQ&AGLArtikel 19 - Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers für vermögenswertereferenzierte Token ITSRTSQ&AArtikel 20 - Prüfung des Zulassungsantrags Q&AArtikel 21 - Erteilung oder Verweigerung der Zulassung Q&AGLArtikel 22 - Berichterstattung über vermögenswertereferenzierte Token ITSRTSArtikel 23 - Beschränkungen der Ausgabe vermögenswertereferenzierter Token, die gemeinhin als Tauschmittel verwendet werdenArtikel 24 - Entzug der Zulassung GLArtikel 25 - Änderung veröffentlichter Kryptowerte-Whitepaper für vermögenswertereferenzierte TokenArtikel 26 - Haftung von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen
Artikel 27 - Pflicht zu ehrlichem, redlichem und professionellem Handeln im besten Interesse der Inhaber vermögenswertereferenzierter TokenArtikel 28 - Veröffentlichung des Kryptowerte-WhitepapersArtikel 29 - MarketingmitteilungenArtikel 30 - Kontinuierliche Unterrichtung der Inhaber vermögenswertereferenzierter TokenArtikel 31 - Beschwerdeverfahren RTSArtikel 32 - Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten RTSArtikel 33 - Mitteilung von Änderungen im LeitungsorganArtikel 34 - Regelungen zur Unternehmensführung RTSQ&AGLArtikel 35 - Eigenmittelanforderungen RTS
Artikel 48 - Anforderungen für das öffentliche Angebot von E-Geld-Token und ihre Zulassung zum Handel RTSQ&AArtikel 49 - Ausgabe und Rücktauschbarkeit von E-Geld-Token Q&AArtikel 50 - Verbot der Gewährung von Zinsen Q&AArtikel 51 - Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers für E-Geld-Token ITSRTSQ&AArtikel 52 - Haftung von Emittenten von E-Geld-Token für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen InformationenArtikel 53 - MarketingmitteilungenArtikel 54 - Anlage von im Tausch gegen E-Geld-Token entgegengenommenen GeldbeträgenArtikel 55 - Sanierungs- und Rücktauschplan GL
Artikel 59 - Zulassung Q&AArtikel 60 - Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen durch bestimmte Finanzunternehmen ITSRTSQ&AGLArtikel 61 - Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen auf ausschließlich eigenes Betreiben des Kunden GLArtikel 62 - Antrag auf Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ITSRTSGLArtikel 63 - Prüfung des Zulassungsantrags und Erteilung oder Verweigerung der Zulassung Q&AGLArtikel 64 - Entzug der Zulassung eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen GLArtikel 65 - Grenzüberschreitende Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen
Artikel 66 - Pflicht zu ehrlichem, redlichem und professionellem Handeln im besten Interesse der Kunden RTSGLArtikel 67 - Aufsichtsrechtliche Anforderungen Q&AArtikel 68 - Regelungen zur Unternehmensführung RTSQ&AGLArtikel 69 - Unterrichtung der zuständigen BehördenArtikel 70 - Sichere Aufbewahrung der Kryptowerte und Geldbeträge von KundenArtikel 71 - Beschwerdeverfahren RTSArtikel 72 - Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten RTSArtikel 73 - Auslagerung Q&AArtikel 74 - Geordnete Abwicklung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
Artikel 75 - Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für KundenArtikel 76 - Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte RTSArtikel 77 - Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte Q&AArtikel 78 - Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für KundenArtikel 79 - Platzierung von KryptowertenArtikel 80 - Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden Q&AArtikel 81 - Beratung zu Kryptowerten Portfolioverwaltung von Kryptowerten GLArtikel 82 - Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden Q&AGL
Artikel 93 - Zuständige BehördenArtikel 94 - Befugnisse der zuständigen BehördenArtikel 95 - Zusammenarbeit der zuständigen Behörden ITSRTSArtikel 96 - Zusammenarbeit mit EBA und ESMA ITSArtikel 97 - Förderung der Konvergenz bei der Einstufung von Kryptowerten GLArtikel 98 - Zusammenarbeit mit anderen BehördenArtikel 99 - ÜbermittlungspflichtArtikel 100 - Wahrung des BerufsgeheimnissesArtikel 101 - DatenschutzArtikel 102 - Vorsorgliche MaßnahmenArtikel 103 - Befugnisse der ESMA zur vorübergehenden Intervention DAArtikel 104 - Befugnisse der EBA zur vorübergehenden Intervention DAArtikel 105 - Produktintervention seitens der zuständigen Behörden DAArtikel 106 - Koordinierung mit der ESMA oder der EBAArtikel 107 - Zusammenarbeit mit Drittländern ITSArtikel 108 - Bearbeitung von Beschwerden durch die zuständigen Behörden
Artikel 111 - Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche MaßnahmenArtikel 112 - Wahrnehmung der Aufsichts- und SanktionsbefugnisseArtikel 113 - RechtsmittelArtikel 114 - Öffentliche Bekanntmachung von EntscheidungenArtikel 115 - Berichterstattung über verwaltungsrechtliche Sanktionen und sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen an die ESMA und die EBAArtikel 116 - Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
Artikel 117 - Aufsichtsaufgaben der EBA in Bezug auf Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-TokenArtikel 118 - Ausschuss der EBA für KryptowerteArtikel 119 - Kollegien für Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-Token RTSArtikel 120 - Unverbindliche Stellungnahmen der Kollegien für Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und signifikanter E-Geld-Token
Artikel 121 - Rechtsprivileg Artikel 122 - InformationsersuchenArtikel 123 - Allgemeine UntersuchungsbefugnisseArtikel 124 - Prüfungen vor OrtArtikel 125 - InformationsaustauschArtikel 126 - Verwaltungsvereinbarungen über den Informationsaustausch zwischen der EBA und DrittländernArtikel 127 - Weitergabe von Informationen aus DrittländernArtikel 128 - Zusammenarbeit mit anderen BehördenArtikel 129 - Wahrung des BerufsgeheimnissesArtikel 130 - Aufsichtsmaßnahmen der EBAArtikel 131 - GeldbußenArtikel 132 - ZwangsgelderArtikel 133 - Offenlegung, Art, Vollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und ZwangsgelderArtikel 134 - Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und Geldbußen DAArtikel 135 - Anhörung der betreffenden PersonenArtikel 136 - Überprüfung durch den GerichtshofArtikel 137 - Aufsichtsgebühren DAArtikel 138 - Übertragung von Aufgaben durch die EBA an die zuständigen Behörden
Artikel 140 - Berichte über die Anwendung dieser VerordnungArtikel 141 - Jahresbericht der ESMA über MarktentwicklungenArtikel 142 - Bericht über die jüngsten Entwicklungen bei KryptowertenArtikel 143 - Übergangsmaßnahmen Q&AArtikel 144 - Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010Artikel 145 - Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010Artikel 146 - Änderung der Richtlinie 2013/36/EUArtikel 147 - Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937Artikel 148 - Umsetzung der Änderungen der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937Artikel 149 - Inkrafttreten und Anwendung
ANHANG IANHANG IIANHANG IIIANHANG IVANHANG VANHANG VI