Aktualisiert 02/10/2023
In Kraft seit 29/06/2023

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Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA)

Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 4 - Öffentliche Angebote von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-TokenArtikel 5 - Zulassung von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token zum HandelArtikel 6 - Inhalt und Form des Kryptowerte-WhitepapersArtikel 7 - MarketingmitteilungenArtikel 8 - Übermittlung des Kryptowerte-Whitepapers und der MarketingmitteilungenArtikel 9 - Veröffentlichung des Kryptowerte-Whitepapers und der MarketingmitteilungenArtikel 10 - Ergebnis des öffentlichen Angebots und SicherheitsvorkehrungenArtikel 11 - Rechte von Anbietern anderer Kryptowerte als vermögenswertereferenzierter Token oder E-Geld-Token und von Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragenArtikel 12 - Änderung veröffentlichter Kryptowerte-Whitepaper und veröffentlichter MarketingmitteilungenArtikel 13 - WiderrufsrechtArtikel 14 - Pflichten von Anbietern anderer Kryptowerte als vermögenswertereferenzierter Token oder E-Geld-Token und von Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragenArtikel 15 - Haftung für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen
Artikel 16 - ZulassungArtikel 17 - Anforderungen an KreditinstituteArtikel 18 - Beantragung der Zulassung RTS/ITSArtikel 19 - Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers für vermögenswertereferenzierte TokenArtikel 20 - Prüfung des ZulassungsantragsArtikel 21 - Erteilung oder Verweigerung der ZulassungArtikel 22 - Berichterstattung über vermögenswertereferenzierte TokenArtikel 23 - Beschränkungen der Ausgabe vermögenswertereferenzierter Token, die gemeinhin als Tauschmittel verwendet werdenArtikel 24 - Entzug der ZulassungArtikel 25 - Änderung veröffentlichter Kryptowerte-Whitepaper für vermögenswertereferenzierte TokenArtikel 26 - Haftung von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen Informationen
Artikel 27 - Pflicht zu ehrlichem, redlichem und professionellem Handeln im besten Interesse der Inhaber vermögenswertereferenzierter TokenArtikel 28 - Veröffentlichung des Kryptowerte-WhitepapersArtikel 29 - MarketingmitteilungenArtikel 30 - Kontinuierliche Unterrichtung der Inhaber vermögenswertereferenzierter TokenArtikel 31 - Beschwerdeverfahren RTSArtikel 32 - Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von InteressenkonfliktenArtikel 33 - Mitteilung von Änderungen im LeitungsorganArtikel 34 - Regelungen zur UnternehmensführungArtikel 35 - Eigenmittelanforderungen
Artikel 48 - Anforderungen für das öffentliche Angebot von E-Geld-Token und ihre Zulassung zum HandelArtikel 49 - Ausgabe und Rücktauschbarkeit von E-Geld-TokenArtikel 50 - Verbot der Gewährung von ZinsenArtikel 51 - Inhalt und Form des Kryptowerte-Whitepapers für E-Geld-TokenArtikel 52 - Haftung von Emittenten von E-Geld-Token für die in einem Kryptowerte-Whitepaper enthaltenen InformationenArtikel 53 - MarketingmitteilungenArtikel 54 - Anlage von im Tausch gegen E-Geld-Token entgegengenommenen GeldbeträgenArtikel 55 - Sanierungs- und Rücktauschplan
Artikel 59 - ZulassungArtikel 60 - Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen durch bestimmte Finanzunternehmen ITSRTSArtikel 61 - Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen auf ausschließlich eigenes Betreiben des KundenArtikel 62 - Antrag auf Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ITSRTSArtikel 63 - Prüfung des Zulassungsantrags und Erteilung oder Verweigerung der ZulassungArtikel 64 - Entzug der Zulassung eines Anbieters von Kryptowerte-DienstleistungenArtikel 65 - Grenzüberschreitende Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen
Artikel 66 - Pflicht zu ehrlichem, redlichem und professionellem Handeln im besten Interesse der KundenArtikel 67 - Aufsichtsrechtliche AnforderungenArtikel 68 - Regelungen zur UnternehmensführungArtikel 69 - Unterrichtung der zuständigen BehördenArtikel 70 - Sichere Aufbewahrung der Kryptowerte und Geldbeträge von KundenArtikel 71 - Beschwerdeverfahren RTSArtikel 72 - Ermittlung, Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten RTSArtikel 73 - AuslagerungArtikel 74 - Geordnete Abwicklung von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
Artikel 75 - Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für KundenArtikel 76 - Betrieb einer Handelsplattform für KryptowerteArtikel 77 - Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere KryptowerteArtikel 78 - Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für KundenArtikel 79 - Platzierung von KryptowertenArtikel 80 - Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für KundenArtikel 81 - Beratung zu Kryptowerten Portfolioverwaltung von KryptowertenArtikel 82 - Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden
Artikel 93 - Zuständige BehördenArtikel 94 - Befugnisse der zuständigen BehördenArtikel 95 - Zusammenarbeit der zuständigen BehördenArtikel 96 - Zusammenarbeit mit EBA und ESMAArtikel 97 - Förderung der Konvergenz bei der Einstufung von KryptowertenArtikel 98 - Zusammenarbeit mit anderen BehördenArtikel 99 - ÜbermittlungspflichtArtikel 100 - Wahrung des BerufsgeheimnissesArtikel 101 - DatenschutzArtikel 102 - Vorsorgliche MaßnahmenArtikel 103 - Befugnisse der ESMA zur vorübergehenden InterventionArtikel 104 - Befugnisse der EBA zur vorübergehenden InterventionArtikel 105 - Produktintervention seitens der zuständigen BehördenArtikel 106 - Koordinierung mit der ESMA oder der EBAArtikel 107 - Zusammenarbeit mit DrittländernArtikel 108 - Bearbeitung von Beschwerden durch die zuständigen Behörden
Artikel 111 - Verwaltungsrechtliche Sanktionen und andere verwaltungsrechtliche MaßnahmenArtikel 112 - Wahrnehmung der Aufsichts- und SanktionsbefugnisseArtikel 113 - RechtsmittelArtikel 114 - Öffentliche Bekanntmachung von EntscheidungenArtikel 115 - Berichterstattung über verwaltungsrechtliche Sanktionen und sonstige verwaltungsrechtliche Maßnahmen an die ESMA und die EBAArtikel 116 - Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
Artikel 117 - Aufsichtsaufgaben der EBA in Bezug auf Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-TokenArtikel 118 - Ausschuss der EBA für KryptowerteArtikel 119 - Kollegien für Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und Emittenten signifikanter E-Geld-TokenArtikel 120 - Unverbindliche Stellungnahmen der Kollegien für Emittenten signifikanter vermögenswertereferenzierter Token und signifikanter E-Geld-Token
Artikel 121 - RechtsprivilegArtikel 122 - InformationsersuchenArtikel 123 - Allgemeine UntersuchungsbefugnisseArtikel 124 - Prüfungen vor OrtArtikel 125 - InformationsaustauschArtikel 126 - Verwaltungsvereinbarungen über den Informationsaustausch zwischen der EBA und DrittländernArtikel 127 - Weitergabe von Informationen aus DrittländernArtikel 128 - Zusammenarbeit mit anderen BehördenArtikel 129 - Wahrung des BerufsgeheimnissesArtikel 130 - Aufsichtsmaßnahmen der EBAArtikel 131 - GeldbußenArtikel 132 - ZwangsgelderArtikel 133 - Offenlegung, Art, Vollstreckung und Zuweisung der Geldbußen und ZwangsgelderArtikel 134 - Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und GeldbußenArtikel 135 - Anhörung der betreffenden PersonenArtikel 136 - Überprüfung durch den GerichtshofArtikel 137 - AufsichtsgebührenArtikel 138 - Übertragung von Aufgaben durch die EBA an die zuständigen Behörden
Artikel 140 - Berichte über die Anwendung dieser VerordnungArtikel 141 - Jahresbericht der ESMA über MarktentwicklungenArtikel 142 - Bericht über die jüngsten Entwicklungen bei KryptowertenArtikel 143 - ÜbergangsmaßnahmenArtikel 144 - Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010Artikel 145 - Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010Artikel 146 - Änderung der Richtlinie 2013/36/EUArtikel 147 - Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937Artikel 148 - Umsetzung der Änderungen der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937Artikel 149 - Inkrafttreten und Anwendung
ANHANG IANHANG IIANHANG IIIANHANG IVANHANG VANHANG VI