Artikel 1
(1) Die Produktgruppe „Kopierpapier und grafisches Papier“ umfasst Bögen und Rollen von nicht konfektioniertem, unbedrucktem weißem Papier und nicht konfektionierte Pappen bis zu einer Grammatur von 400 g/m2.
(2) Zeitungsdruckpapier, Thermopapier, Fotopapier und Selbstdurchschreibpapier, Verpackungs- und Einwickelpapier sowie Duftpapier sind nicht einbezogen.