Aktualisiert 09/05/2025
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Artikel 3 - Beschluss 2013/806/EU

Artikel 3

Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 für ein unter die Produktgruppe „bildgebende Geräte“ im Sinne von Artikel 1 dieses Beschlusses fallendes Produkt sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sind im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.