Aktualisiert 09/05/2025
In Kraft

Fassung vom: 20/12/2024
Änderungen (1)
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Artikel 6 - Beschluss 2017/175

Artikel 6

Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe „Beherbergungsbetriebe“ sowie die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2027.