Aktualisiert 09/05/2025
In Kraft

Fassung vom: 18/07/2022
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ANLAGE II - Beschluss 2017/176

ANLAGE II

Anleitung zur Berechnung des Energieverbrauchs im Produktionsprozess

Der Energieverbrauch pro m2 Bodenbelag wird als arithmetisches Mittel der letzten drei Jahre berechnet. Falls dem Unternehmen keine entsprechenden Daten vorliegen, stellen die zuständigen Stellen fest, inwieweit gleichwertige Daten akzeptiert werden können.

Wenn der Hersteller überschüssige Energie in Form von Strom, Dampf oder Wärme verkauft, kann die verkaufte Menge vom Energieverbrauch abgezogen werden. In die Berechnung geht nur der Brennstoff ein, der tatsächlich zur Herstellung des Bodenbelags genutzt wird.

Der Energieverbrauch wird in kWh/m2 angegeben, doch die Berechnungen können auch in MJ/m2 (1 kWh = 3,6 MJ) durchgeführt werden.

Der Energiegehalt der Brennstoffe wird nach den Angaben in Tabelle 5.2 berechnet. Wenn im Werk Strom erzeugt wird, kann der Brennstoffverbrauch nach einer der folgenden Methoden berechnet werden.

— 
tatsächlicher jährlicher Brennstoffverbrauch;
— 
Verbrauch des im Werk erzeugten Stroms multipliziert mit 2,5, wenn er aus einer nicht erneuerbaren Energiequelle stammt.

Die Werte für den Energieverbrauch werden anhand der Standardbrennwerte berechnet. Der Energiegehalt verschiedener Brennstoffe ist in Tabelle 5.2 aufgeführt.



Tabelle 5.2.

Standardbrennwerte (1)

Brennstoff

MJ/kg

Brennstoff

MJ/kg

Benzin

44,0

Pellets (7 % W)

16,8

Diesel

 

Torf

EN 7,8-13,8

LPG

45,2

Stroh (15 % W)

 

Heizöl Eo1

42,3

Biogas

 

Heizöl Eo5

44,0

Holzspäne (25 % W)

13,8

Erdgas

47,2

Holzabfall

 

Kraftwerkskohle

28,5

GJ/t entspricht MJ/kg

(1)   

Die Werte sind aufgeführt in Anhang IV der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1).

(% W) ist der Massenanteil Wasser im Brennstoff; in der folgenden Formel wird er mit dem Buchstaben f bezeichnet. Wenn nichts anderes angegeben ist, ist f = 0 % W und der Aschegehalt ein Durchschnittswert.

Die Formel zur Berechnung des Energiegehalts von Holzspänen hängt vom Wassergehalt ab. Zur Verdunstung des im Holz enthaltenen Wassers wird Energie benötigt; dadurch reduziert sich der Wärmewert der Späne. Der Energiegehalt lässt sich berechnen als:

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Der Faktor 21,442 ist die Summe aus der Verdunstungswärme des Wassers (2,442 MJ/kg) und dem Energiegehalt von trockenem Holz (19,0 MJ/kg). Wenn dem Antragsteller Laboranalysen zum Wärmewert eines Brennstoffs vorliegen, können die zuständigen Stellen diesen Wärmewert für die Berechnung des Energiegehalts heranziehen.