Aktualisiert 09/05/2025
In Kraft

Fassung vom: 29/03/2023
Änderungen
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Artikel 1 - Beschluss 2017/1215

Artikel 1

Die Produktgruppe „Maschinengeschirrspülmittel für den industriellen und institutionellen Bereich“ umfasst alle Maschinengeschirrspülmittel sowie Klar- und Vorspülmittel, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien ( 1 ) fallen und bestimmungsgemäß zur Anwendung durch Fachpersonal in gewerblich genutzten Geschirrspülmaschinen hergestellt und vertrieben werden.

Diese Produktgruppe umfasst auch Mehrkomponentensysteme, in denen mehrere Komponenten gemeinsam ein vollständiges Reinigungsmittel bilden. Mehrkomponentensysteme können aus einer Reihe von Produkten, wie z. B. Klar- und Vorspülmitteln, bestehen und werden als Ganzes getestet.

Nicht in dieser Produktgruppe enthalten sind Haushaltsmaschinengeschirrspülmittel, Maschinengeschirrspülmittel für medizinische Geräte oder Maschinengeschirrspülmittel für Sondermaschinen für die Lebensmittelindustrie.

Sprühmittel, die nicht mit automatischen Pumpen dosiert werden, fallen nicht in diese Produktgruppe.


( 1 ) Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien (ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1).