Aktualisiert 09/05/2025
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Artikel 2 - Beschluss 2020/1803

Artikel 2

Für die Zwecke dieses Beschlusses bezeichnet der Ausdruck

1.

Ordner“ Produkte auf Papierbasis, die für die Aufbewahrung von Dokumenten oder Zeitschriften verwendet werden, bestehend aus einem Deckel (gewöhnlich aus Pappe) mit Ringen zum Zusammenhalten von losen Blättern, einschließlich Ringbüchern und Ordnern mit Hebel-Bügelmechanik;

2.

Bücher“ fadengeheftete oder klebegebundene Druckerzeugnisse mit hartem oder weichem Deckel. Nicht zu den Büchern zählen Jahresberichte, Zeitschriften, Broschüren, Magazine und regelmäßig veröffentlichte Kataloge;

3.

Ablagemittel“ Produkte, die für die Organisation, die Aufbewahrung und den Schutz von Dokumenten aus Papier verwendet werden, einschließlich Hängeregistermappen und Ordnern mit Hebel-Bügelmechanik;

4.

Mappe“ eine Falthülle oder einen Aktendeckel zur Aufbewahrung loser Blätter einschließlich Produkten mit Registern und Trennblättern, Sammelmappen, Einstellmappen, Hängeregistermappen, Kartons und Dreiflügelmappen;

5.

Beilage“ ein Blatt oder mehrere separate Blätter, deren Druck unabhängig von jenem des Druckerzeugnisses erfolgt und die lose in dessen Seiten eingefügt und wieder entnommen werden können (lose Beilage) oder gemeinsam mit den Seiten des Druckerzeugnisses gebunden werden und somit einen integrierten Bestandteil desselben bilden (fixe Beilage). Zu den Beilagen zählen mehrseitige Werbeanzeigen, Hefte, Broschüren, Antwortkarten oder sonstiges Werbematerial;

6.

Verpackungen“ alle aus beliebigen Stoffen hergestellten Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können und vom Hersteller an den Benutzer oder Verbraucher weitergegeben werden;

7.

Papiertragetaschen“ Produkte auf Papierbasis, die zur Handhabung bzw. zum Transport von Waren verwendet werden;

8.

Druckerzeugnis“ ein auf dem Wege der Verarbeitung eines Druckmediums durch Bedrucken von Papier mit anschließender Veredelung entstandenes Erzeugnis mit Druckbild;

9.

Schreibwaren aus Papier“ Schreibwaren und Ablagemittel aus Papier, einschließlich Briefumschlägen und Büromaterial;

10.

Einpack- und Geschenkpapier“ ein Papierblatt oder eine Papierrolle, das bzw. die zum Einpacken von Gegenständen, z. B. Geschenken und Paketen, verwendet wird.