Notifizierung der Registrierung des Verwalters eines Europäischen Risikokapitalfonds (EuVECA) oder Aktualisierung bereits notifizierter Informationen
Notifizierung der Registrierung eines EuVECA-Verwalters durch (Name der Behörde) oder Aktualisierung bereits notifizierter Informationen
(Name der Behörde des Herkunftsmitgliedstaats) notifiziert, dass
(Name des EuVECA-Verwalters)
mit folgenden Kontaktdaten (registrierte Anschrift des Verwalters)
von (Name der Behörde) gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 für die Verwaltung der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Fonds registriert wurde. Der Verwalter beabsichtigt, den EuVECA in den in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Mitgliedstaaten zu vertreiben.
Name des EuVECA
Sitz
Aufnahmemitgliedstaaten
Hinweise
Bitte geben Sie an, ob Ihre Notifizierung Änderungen an bereits notifizierten Informationen zum Gegenstand hat: Ja Nein
Wenn ja, geben Sie bitte an, um welche Art von Änderung es sich handelt:
Hinzufügung eines neuen EuVECA
Hinzufügung eines neuen Sitzes für die Niederlassung eines EuVECA
Hinzufügung eines neuen Mitgliedstaats, in dem der Verwalter den EuVECA zu vertreiben beabsichtigt
Streichung von EuVECA-Verwaltern aus dem nationalen Register gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b EuVECA-Verordnung (1).
(1) In diesem Falle ersetzen Sie bitte den auf die Anschrift des Verwalters folgenden Text durch folgenden Wortlaut: „Gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b EuVECA-Verordnung aus dem nationalen Register der EuVECA-Verwalter gestrichen“.