Artikel 1
Die Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie, die von Kreditvermittlern gemäß Artikel 29 Absatz 2 Buchstabe a Unterabsatz 1 der Richtlinie 2014/17/EU abzuschließen ist, beträgt:
| a) | 460 000 EUR für jeden einzelnen Schadensfall; | 
| b) | insgesamt 750 000 EUR pro Kalenderjahr für alle Schadensfälle. |