ANHANG I
Zu veröffentlichende Informationen
Tabelle 1
Beschreibung der Art der Handelssysteme und der zu veröffentlichenden Informationen gemäß Artikel 3
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Zeile |
Art des Handelssystems |
Beschreibung des Handelssystems |
Zu veröffentlichende Informationen |
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1 |
Auf einem kontinuierlichen Orderbuch basierendes Handelssystem |
Ein System, das mittels eines Orderbuchs und eines Handelsalgorithmus ohne menschliche Intervention Verkaufsorder mit Kaufordern auf der Grundlage des bestmöglichen Preises kontinuierlich zusammenführt. |
Gesamtzahl der Aufträge sowie der Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelten Fonds, Zertifikate und anderen vergleichbaren Finanzinstrumente, die sie auf jedem Kursniveau vertreten, für mindestens die fünf besten Geld- und Briefkurse. |
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2 |
Quotierungsgetriebenes Handelssystem |
Ein System, bei dem die Geschäfte auf der Grundlage verbindlicher Kursofferten abgeschlossen werden, die den Teilnehmern kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden, was die Market-Maker dazu anhält, ständig Kursofferten in einer Größenordnung zu halten, die das Erfordernis für Mitglieder und Teilnehmer, in einer kommerziellen Größenordnung zu handeln, mit den Risiken für die Market-Maker selbst in Einklang bringt. |
Bester Geld- und Briefkurs eines jeden Market-Makers für Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente, die im betreffenden Handelssystem gehandelt werden, samt den zu diesen Preisen gehörenden Volumina. Zu veröffentlichen sind die Notierungen, die verbindliche Kursofferten für den Kauf und Verkauf der Finanzinstrumente darstellen und den Kurs sowie das Volumen der Finanzinstrumente beinhalten, zu dem bzw. das die registrierten Market-Maker zu kaufen bzw. verkaufen bereit sind. Im Falle außergewöhnlicher Marktbedingungen können jedoch befristet indikative oder einseitige Preise gestattet werden. |
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3 |
Handelssystem basierend auf periodischen Auktionen |
Ein System, das Aufträge auf der Grundlage einer periodischen Auktion und eines Handelsalgorithmus ohne menschliche Intervention zusammenführt. |
Preis, zu dem das Handelssystem seinem Handelsalgorithmus in Bezug auf Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und andere vergleichbare Finanzinstrumente, die in dem betreffenden Handelssystem gehandelt werden, am besten genügen würde, sowie Volumen, das zu diesem Preis von Teilnehmern an diesem System potenziell ausführbar wäre. |
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4 |
Preisanfrage-Handelssystem |
Ein Handelssystem, bei dem in Reaktion auf eine Preisanfrage eines oder mehrerer Mitglieder oder Teilnehmer eine oder mehrere Kursofferten abgegeben werden. Die Kursofferte ist ausschließlich durch das anfragende Mitglied bzw. den anfragenden Teilnehmer ausführbar. Das anfragende Mitglied bzw. der anfragende Teilnehmer kann ein Geschäft abschließen, indem er die auf Anfrage gestellte(n) Kursofferte(n) annimmt. |
Kursofferten und zugehörige Volumina aller Mitglieder oder Teilnehmer, deren Annahme nach den Regeln des Systems zu einem Geschäft führen würden. Alle auf eine Preisanfrage hin abgegebenen Kursofferten können gleichzeitig veröffentlicht werden, jedoch nicht später als zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ausführbar werden. |
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5 |
Hybrides Handelssystem |
Ein System, das zwei oder mehr der in den Rubriken 1 bis 4 dieser Tabelle genannten Arten von Handelssystemen zugeordnet werden kann. |
Bei hybriden Handelssystemen, die verschiedene Handelssysteme gleichzeitig kombinieren, entsprechen die Anforderungen den Vorhandelstransparenzanforderungen, die für jede Art von Handelssystem gelten, das Teil des hybriden Systems ist. Bei hybriden Handelssystemen, die zwei oder mehr Handelssysteme nacheinander kombinieren, entsprechen die Anforderungen den Vorhandelstransparenzanforderungen, die für das jeweilige Handelssystem gelten, das zu einem bestimmten Zeitpunkt betrieben wird. |
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6 |
Sonstiges Handelssystem |
Jede andere Art von Handelssystem, die nicht unter die Rubriken 1 bis 5 fällt. |
Angemessene Informationen über das Auftrags- oder Kursoffertenniveau und das Handelsinteresse in Bezug auf die im betreffenden Handelssystem gehandelten Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelten Fonds, Zertifikate und anderen vergleichbaren Finanzinstrumente; zu veröffentlichen sind insbesondere die fünf besten Geld- und Briefpreisniveaus und/oder die Kursofferten auf Angebots- und Nachfrageseite jedes Market-Makers für das betreffende Instrument, sofern es die Charakteristika des Kursfestsetzungsprozesses zulassen. |
Tabelle 1a
Legende zu Tabelle 1b
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Symbol |
Datenart |
Definition |
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{ALPHANUM-n} |
Bis zu n alphanumerische Zeichen |
Freitextfeld |
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{CURRENCYCODE_3} |
3 alphanumerische Zeichen |
Aus 3 Buchstaben bestehender Währungscode gemäß den Währungscodes nach ISO 4217 |
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{DATE_TIME_ FORMAT} |
Datum und Uhrzeit nach ISO 8601 |
Datum und Uhrzeit in folgendem Format: JJJJ-MM-TTThh:mm:ss.ffffffZ. — „JJJJ“: Jahr — „MM“: Monat — „TT“: Tag — „T“: Trenner von Datum und Uhrzeit (time) — „hh“: Stunde — „mm“: Minute — „ss.ffffff“: Sekunden und dezimale Sekundenbruchteile — „Z’: UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit) Datum und Uhrzeit sind in UTC anzugeben. |
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{DECIMAL-n/m} |
Dezimalzahl von bis zu n Stellen insgesamt, von denen bis zu m Stellen Bruchziffern sein können |
Numerisches Feld für positive und negative Werte. — Dezimalzeichen: ‚.“ (Punkt); — negativen Zahlen wird „–“ (Minuszeichen) vorangestellt; Werte werden gegebenenfalls gerundet und nicht gekürzt. |
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{ISIN} |
12 alphanumerische Zeichen |
ISIN-Code gemäß ISO 6166 |
|
{MIC} |
4 alphanumerische Zeichen |
Code für die Identifizierung von Handelsplätzen gemäß ISO 10383 |
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{LEI} |
20 alphanumerische Zeichen |
Rechtsträgerkennung nach ISO 17442 |
Tabelle 1b
Liste der Einzelheiten für die Zwecke der Nachhandelstransparenz
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# |
Feldname |
Beschreibung und zu veröffentlichende Einzelheiten |
Nach den Vorgaben in Tabelle 2 einzuhaltendes Format |
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1 |
Datum und Uhrzeit der Aktualisierung |
Bei nicht aggregierten Aufträgen oder Kursofferten gemäß Tabelle 1 das Datum und die Uhrzeit, zu dem/der der Auftrag oder die Kursofferte zur Ausführung im Handelssystem eingegangen ist, dort storniert oder geändert wurde. Bei aggregierten Aufträgen oder Kursofferten gemäß Tabelle 1 das Datum und die Uhrzeit, zu dem/der der aggregierte Geldkurs (Feld 5) oder das aggregierte Geldvolumen (Feld 8) bzw. der aggregierte Briefkurs (Feld 5) oder das aggregierte Briefvolumen (Feld 8) nach Eingang eines Auftrags zur Ausführung, Stornierung oder Änderung oder nach einer Ausführung berechnet wurde. Bei auf periodischen Auktionen basierenden Handelssystemen gemäß Tabelle 1 das Datum und die Uhrzeit, zu dem/der der Preis dem Handelsalgorithmus am besten genügen würde, und jede anschließende Änderung des Preises (Feld 5) oder der Menge (Feld 8). Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1155 der Kommission (1) entsprechen. |
{DATE_TIME_FORMAT} |
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2 |
Kennung des Instruments |
Identifikationscode des Finanzinstruments |
{ISIN} |
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3 |
Seite |
Die Seite des Auftrags oder der Kursofferte. Bei auf periodischen Auktionen basierenden Handelssystemen muss dieses Feld nicht ausgefüllt werden. |
„BUYI“ oder „SELL“ |
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4 |
Market-Maker |
Bei quotierungsgetriebenen Handelssystemen die Identifizierung des Market-Makers. |
{LEI} |
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5 |
Preis |
Der Preis von Aufträgen und Kursofferten gemäß Tabelle 1, ggf. ohne Provisionen und aufgelaufene Zinsen. Bei auf periodischen Auktionen basierenden Handelssystemen gemäß Tabelle 1 der Preis, zu dem das Handelssystem seinem Handelsalgorithmus am besten genügen würde. Wenn der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben. Ist der Preis nicht verfügbar, sondern noch „in der Schwebe“ („PNDG“) oder nicht anwendbar („NOAP“), ist dieses Feld nicht auszufüllen. |
{DECIMAL-18/13}, wenn der Preis im Fall von Eigenkapitalinstrumenten und eigenkapitalähnlichen Instrumenten als monetärer Wert angegeben wird {DECIMAL-11/10}, wenn der Preis im Falle von Zertifikaten und anderen eigenkapitalähnlichen Instrumenten als Prozentsatz oder Rendite angegeben wird {DECIMAL-18/17}, wenn der Preis im Falle von Zertifikaten und anderen eigenkapitalähnlichen Instrumenten als Prozentsatz, Rendite oder Basispunkte angegeben wird |
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6 |
Preiswährung |
Hauptwährung, in der der Preis (Feld 5) ausgedrückt wird (gilt, wenn der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird). |
{CURRENCYCODE_3} |
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7 |
Preisangabe |
Angabe, ob der Preis (Feld 5) als monetärer Wert, Prozentsatz oder Rendite ausgedrückt wird. |
„MONE“ — monetärer Wert bei Eigenkapitalinstrumenten und eigenkapitalähnlichen Finanzinstrumenten „PERC“ — Prozentsatz bei Zertifikaten und anderen eigenkapitalähnlichen Finanzinstrumenten „YIEL“ — Rendite bei Zertifikaten und anderen eigenkapitalähnlichen Finanzinstrumenten „BAPO“ — Basispunkte bei Zertifikaten und anderen eigenkapitalähnlichen Finanzinstrumenten |
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8 |
Menge |
Stückzahl der Finanzinstrumente, die zu den Aufträgen oder Kursofferten gemäß Tabelle 1 gehören. Wenn die Menge nicht in Einheiten gehandelt wird, ist der Nominalwert bzw. der monetäre Wert des Finanzinstruments in der Hauptwährungseinheit anzugeben. Bei auf periodischen Auktionen basierenden Handelssystemen gemäß Tabelle 1 die aggregierte Menge zu dem Preis, der dem Handelsalgorithmus am besten genügen würde. |
{DECIMAL-18/17}, wenn die Menge im Fall von Eigenkapitalinstrumenten und eigenkapitalähnlichen Instrumenten als Stückzahl angegeben wird {DECIMAL-18/5}, wenn die Menge im Fall von Zertifikaten und anderen eigenkapitalähnlichen Instrumenten als monetärer Wert oder Nominalwert angegeben wird |
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9 |
Währung der Menge |
Hauptwährung, in der die Menge (Feld 8) ausgedrückt ist. Die Hauptwährungseinheit ist anzugeben. Dieses Feld ist auszufüllen, wenn die Menge nicht in Einheiten gehandelt wird und als Nominalwert oder monetärer Wert ausgedrückt wird. Andernfalls bleibt dieses Feld frei. |
{CURRENCYCODE_3} |
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10 |
Aggregierte Zahl der Aufträge und Kursofferten |
Die Zahl der aggregierten Aufträge oder Kursofferten von Mitgliedern oder Teilnehmern, wenn aggregierte Informationen gemäß Tabelle 1 erforderlich sind. |
{DECIMAL-18/0} |
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11 |
Ausführungsplatz |
Angabe des Handelsplatzes über das System, in dem die Aufträge und Kursofferten angezeigt werden. Segment MIC nach ISO 10383 oder, falls es keinen Segment MIC gibt, Operating MIC. |
{MIC} |
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12 |
Handelssystem |
Art des Handelssystems, in dem der Auftrag oder die Kursofferte angezeigt wird |
„CLOB“ — auf einem zentralen Limit-Orderbuch basierende Handelssysteme. Auf einem kontinuierlichen Orderbuch basierende Handelssysteme gemäß Anhang I Tabelle 1 und Handelssysteme, bei denen Elemente eines auf einem kontinuierlichen Orderbuch basierenden Handelssystems gemäß Anhang I Tabelle 1 und Elemente eines auf periodischen Auktionen basierenden Handelssystems gemäß Anhang I Tabelle 1 kombiniert vorliegen. „QDTS“ — quotierungsgetriebene Handelssysteme gemäß Anhang I Tabelle 1. „PATS“ — auf periodischen Auktionen basierende Handelssysteme gemäß Anhang I Tabelle 1. „RFQT“ — Preisanfrage-Handelssysteme gemäß Anhang I Tabelle 1. „HYBR“ — hybride Handelssysteme gemäß Anhang I Tabelle 1. Handelssysteme, bei denen Elemente eines auf einem kontinuierlichen Orderbuch basierenden Handelssystems gemäß Anhang I Tabelle 1 und Elemente eines auf periodischen Auktionen basierenden Handelssystems gemäß Anhang I Tabelle 1 kombiniert vorliegen, gelten nicht als hybride Systeme, sondern als CLOB. „OTHR“ — jede andere Art von Handelssystem gemäß Anhang I Tabelle 1. |
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13 |
Phase des Handelssystems |
Art der Phase des Handelssystems, in dem der Auftrag oder die Kursofferte angezeigt wird |
„UDUC“ — nicht definierte Auktion „SOAU“ — terminierte Eröffnungsauktion „SCAU“ — terminierte Schlussauktion „SIAU“ — terminierte Intraday-Auktion „UAUC“ — nicht terminierte Auktion „ODAU“ — Frequent-Batch-Auktion (Auktion auf Abruf) „COTR“ — kontinuierlicher Handel „MACT“ — Handel bei Börsenschluss „OMST“ — Handel außerhalb der Hauptsitzung „OTSP“ — Sonstige |
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14 |
Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung |
Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung der Informationen durch den Handelsplatz. Die Granularität muss den Anforderungen des Artikels 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1155 entsprechen. |
{DATE_TIME_FORMAT} |
|
(1)
Delegierte Verordnung (EU) 2025/1155 der Kommission vom 12. Juni 2025 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Input- und Outputdaten konsolidierter Datenticker, der Synchronisierung von im Geschäftsverkehr verwendeten Uhren und der Umverteilung der Einnahmen durch den Bereitsteller konsolidierter Datenticker für Aktien und börsengehandelte Fonds und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/574 der Kommission (ABl. L, 2025/1155, 3.11.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/1155/oj). |
|||
Tabelle 2
Legende zu Tabelle 3
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Symbol |
Datenart |
Definition |
|
{ALPHANUM-n} |
Bis zu n alphanumerische Zeichen |
Freitextfeld |
|
{CURRENCYCODE_3} |
3 alphanumerische Zeichen |
Ländercode aus 3 Buchstaben gemäß den Währungscodes nach ISO 4217 |
|
{DATE_TIME_FORMAT} |
Datum und Uhrzeit nach ISO 8601 |
Datum und Uhrzeit in folgendem Format: JJJJ-MM-TTThh:mm:ss.ffffffZ. — „JJJJ“: Jahr — „MM“: Monat — „TT“: Tag — „T“: Trenner von Datum und Uhrzeit (time) — „hh“: Stunde — „mm“: Minuten — „ss.ffffff“ Sekunden und dezimale Sekundenbruchteile — Z: UTC-Zeit (koordinierte Weltzeit) Datum und Uhrzeit sind in UTC anzugeben. |
|
{DECIMAL-n/m} |
Dezimalzahl von bis zu n Stellen insgesamt, von denen bis zu m Stellen Bruchziffern sein können |
Numerisches Feld für positive und negative Werte. — Dezimalzeichen: „.“ (Punkt); — Negativen Zahlen wird „–“ (Minuszeichen) vorangestellt; Werte werden gegebenenfalls gerundet und nicht gekürzt. |
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{ISIN} |
12 alphanumerische Zeichen |
ISIN-Code nach ISO 6166 |
|
{MIC} |
4 alphanumerische Zeichen |
Marktidentifikationscode nach ISO 10383 |
Tabelle 3
Liste der Einzelheiten für die Zwecke der Nachhandelstransparenz
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Feldnummer |
Feldname |
Beschreibung und zu veröffentlichende Einzelheiten |
Art des Ausführungs- oder Veröffentlichungsplatzes |
Nach den Vorgaben in Tabelle 2 einzuhaltendes Format |
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1 |
Handelsdatum und -zeit |
Datum und Uhrzeit der Geschäftsausführung. Bei Geschäften, die an einem Handelsplatz ausgeführt werden, muss die Granularität den Anforderungen des Artikels 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1155 entsprechen. Bei nicht an einem Handelsplatz ausgeführten Geschäften sind Datum und Uhrzeit anzugeben, zu dem/der sich die Parteien auf den Inhalt folgender Felder einigen: Menge, Preis, Währungen nach Maßgabe der Felder 31, 34 und 44 in Anhang I Tabelle 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/590, Kennung des Instruments, Klassifizierung des Instruments und Code des zugrunde liegenden Instruments, sofern anwendbar. Bei nicht an einem Handelsplatz ausgeführten Geschäften ist die Uhrzeit mindestens auf die nächste Sekunde genau anzugeben. Resultiert das Geschäft aus einem Auftrag, der von der ausführenden Firma im Auftrag eines Kunden an einen Dritten übermittelt wurde, ohne dass die in Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/590 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt waren, so ist nicht der Zeitpunkt der Auftragsübermittlung, sondern sind Datum und Uhrzeit des Geschäfts anzugeben. |
Geregelter Markt (RM), Multilaterales Handelssystem (MTF), organisiertes Handelssystem (OTF) Genehmigtes Veröffentlichungssystem (APA) |
{DATE_TIME_FORMAT} |
|
2 |
Kennung des Instruments |
Code zur Identifizierung des Finanzinstruments |
RM, MTF, APA |
{ISIN} |
|
3 |
Preis |
Handelspreis des Geschäfts, ggf. ohne Provision und aufgelaufene Zinsen. Wenn der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird, ist er in der Hauptwährungseinheit anzugeben. Ist der Preis nicht verfügbar, sondern noch „in der Schwebe“ („PNDG“) oder nicht anwendbar („NOAP“), ist dieses Feld nicht auszufüllen. |
RM, MTF, APA |
{DECIMAL-18/13}, wenn der Preis als monetärer Wert angegeben wird {DECIMAL-11/10}, wenn der Preis als Prozentsatz oder Rendite angegeben wird {DECIMAL-18/17}, wenn der Preis im Falle von Zertifikaten und anderen eigenkapitalähnlichen Instrumenten als Basispunkte angegeben wird |
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4 |
Fehlender Preis |
Wenn der Preis nicht verfügbar, sondern „in der Schwebe“ ist, lautet der Wert „PNDG“. Wenn kein Preis anwendbar ist, lautet der Wert „NOAP“. |
RM, MTF, APA |
„PNDG“, wenn der Preis nicht verfügbar ist „NOAP“, wenn der Preis nicht anwendbar ist |
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5 |
Preiswährung |
Hauptwährung, in der der Preis ausgedrückt wird (gilt, wenn der Preis als monetärer Wert ausgedrückt wird). |
RM, MTF, APA |
{CURRENCYCODE_3} |
|
6 |
Preisangabe |
Angabe, ob der Preis als monetärer Wert, in Prozent oder als Rendite ausgedrückt wird. |
RM, MTF, APA |
„MONE“ — monetärer Wert bei Eigenkapitalinstrumenten und eigenkapitalähnlichen Finanzinstrumenten „PERC“ — Prozentsatz bei Zertifikaten und anderen eigenkapitalähnlichen Finanzinstrumenten „YIEL“ — Rendite bei Zertifikaten und anderen eigenkapitalähnlichen Finanzinstrumenten „BAPO“ — Basispunkte bei Zertifikaten und anderen eigenkapitalähnlichen Finanzinstrumenten |
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7 |
Menge |
Stückzahl der Finanzinstrumente. Nominalwert oder monetärer Wert des Finanzinstruments. |
RM, MTF, APA |
{DECIMAL-18/17}, wenn die Menge als Stückzahl ausgedrückt wird {DECIMAL-18/5}, wenn die Menge als monetärer Wert oder als Nominalwert ausgedrückt wird |
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8 |
Ausführungsplatz |
Angabe des Platzes, an dem das Geschäft ausgeführt wurde. Bei an einem EU-Handelsplatz ausgeführten Geschäften Segment MIC nach ISO 10383. Falls es keinen Segment MIC gibt, Operating MIC. Für ein zum Handel zugelassenes oder auf einem Handelsplatz gehandeltes Finanzinstrument „SINT“ verwenden, sofern das Geschäft in Bezug auf das Finanzinstrument durch einen systematischen Internalisierer ausgeführt wird. MIC-Code „XOFF“ für Finanzinstrumente, die zum Handel zugelassen sind oder an einem Handelsplatz gehandelt werden, sofern das auf diesem Finanzinstrument basierende Geschäft nicht über einen EU-Handelsplatz oder einen systematischen Internalisierer ausgeführt wird. Wird das Geschäft auf einem Handelsplatz außerhalb der Union ausgeführt, muss neben dem MIC-Code „XOFF“ auch das Feld „Handelsplatz der Ausführung im Drittland“ ausgefüllt werden. |
RM, MTF, APA |
{MIC} — Handelsplätze in der EU oder „SINT“ — systematische Internalisierer „XOFF“ — Sonstiges |
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9 |
Handelsplatz der Ausführung im Drittland |
Angabe des Handelsplatzes im Drittland, an dem das Geschäft getätigt wurde. Segment MIC nach ISO 10383 ist zu verwenden. Falls es keinen Segment MIC gibt, Operating MIC. Wird das Geschäft nicht an einem Handelsplatz im Drittland ausgeführt, ist dieses Feld nicht auszufüllen. |
APA |
{MIC} |
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10 |
Handelssystem |
Art des Handelssystems, in dem das Geschäft ausgeführt wurde. Wird Feld „Ausführungsplatz“ mit „SINT“ oder „XOFF“ ausgefüllt, ist dieses Feld nicht auszufüllen. |
RM, MTF |
„CLOB“ — auf einem zentralen Limit-Orderbuch basierende Handelssysteme. Auf einem kontinuierlichen Orderbuch basierende Handelssysteme gemäß Anhang I Tabelle 1 und Handelssysteme, bei denen Elemente eines auf einem kontinuierlichen Orderbuch basierenden Handelssystems gemäß Anhang I Tabelle 1 und Elemente eines auf periodischen Auktionen basierenden Handelssystems gemäß Anhang I Tabelle 1 kombiniert vorliegen. „QDTS“ — quotierungsgetriebene Handelssysteme gemäß Anhang I Tabelle 1. „PATS“ — auf periodischen Auktionen basierende Handelssysteme gemäß Anhang I Tabelle 1. „RFQT“ — Preisanfrage-Handelssysteme gemäß Anhang I Tabelle 1. „HYBR“ — hybride Handelssysteme gemäß Anhang I Tabelle 1. Handelssysteme, bei denen Elemente eines auf einem kontinuierlichen Orderbuch basierenden Handelssystems gemäß Anhang I Tabelle 1 und Elemente eines auf periodischen Auktionen basierenden Handelssystems gemäß Anhang I Tabelle 1 kombiniert vorliegen, gelten nicht als hybride Systeme, sondern als CLOB. „OTHR“ — jede andere Art von Handelssystem gemäß Anhang I Tabelle 1. |
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11 |
Datum und Uhrzeit der Veröffentlichung |
Datum und Uhrzeit, zu dem bzw. der das Geschäft von einem Handelsplatz oder APA veröffentlicht wurde. Bei Geschäften, die an einem Handelsplatz ausgeführt werden, muss die Granularität den Anforderungen des Artikels 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1155 entsprechen. Bei nicht an einem Handelsplatz ausgeführten Geschäften sind Datum und Uhrzeit mindestens auf die nächste Sekunde genau anzugeben. |
RM, MTF, APA |
{DATE_TIME_FORMAT} |
|
12 |
Veröffentlichungsplatz |
ID-Code des Handelsplatzes oder APA, von dem das Geschäft veröffentlicht wird. |
RM, MTF, APA |
{MIC} |
|
13 |
Transaktionsidentifikationscode |
Alphanumerischer Code, der von Handelsplätzen (gemäß Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/580 der Kommission) und APA vergeben wird und in allen nachfolgenden Bezugnahmen auf den spezifischen Handel verwendet wird. Der Transaktionsidentifikationscode muss für jeden Segment MIC nach ISO 10383 und jeden Handelstag eindeutig, konsistent und persistent sein. Verwendet der Handelsplatz keine Segment MICs, muss der Transaktionsidentifikationscode für jeden Operating MIC und Handelstag eindeutig, konsistent und persistent sein. Verwendet das APA keine MICs, muss der Transaktionsidentifikationscode eindeutig, konsistent und persistent sein, indem dafür ein vierstelliger Code zur Identifikation des APA und Handelstags verwendet wird. Die Komponenten des Transaktionsidentifikationscodes dürfen die Identität der Gegenparteien der Transaktion, für die der Code geführt wird, nicht offenbaren. |
RM, MTF, APA |
{ALPHANUM-52} |
|
14 |
Kennzeichen (Flags) |
Ein oder mehrere Felder sind mit den entsprechenden Kennzeichen gemäß Anhang I Tabelle 4 auszufüllen. Trifft keiner der genannten Umstände zu, ist das Geschäft ohne Kennzeichen zu veröffentlichen. Wenn eine Kombination von Kennzeichen möglich ist und in einem Feld angegeben wird, sind die Kennzeichen durch Kommata zu trennen. |
RM, MTF, APA |
Gemäß Anhang I Tabelle 4 |
Tabelle 4
Liste der Kennzeichen zu Zwecken der Nachhandelstransparenz
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Kennzeichen |
Bezeichnung |
Art des Ausführungs- oder Veröffentlichungsplatzes |
Beschreibung |
|
„BENC“ |
Kennzeichen für „Benchmark transactions“ |
RM, MTF APA |
Geschäfte, die unter Bezugnahme auf einen Preis ausgeführt werden, der über mehrere Zeitpunkte gemäß einer vorgegebenen Bezugsgröße berechnet wird, wie einen volumengewichteten Durchschnittspreis oder einen zeitlich gewichteten Durchschnittspreis. |
|
„NPFT“ |
Kennzeichen für „Non-price forming transactions“ |
RM, MTF |
Nichtpreisbildende Geschäfte gemäß Artikel 2 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/590. |
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„PORT“ |
Kennzeichen für „Portfoliogeschäft“ |
RM, MTF APA |
Geschäfte mit fünf oder mehr verschiedenen Finanzinstrumenten, die zur gleichen Zeit vom gleichen Kunden durchgeführt werden und in ihrer Gesamtheit zu einem spezifischen Referenzpreis gehandelt werden. |
|
„CONT“ |
Kennzeichen für „bedingte Geschäfte“ |
RM, MTF APA |
Geschäfte, die von Kauf, Verkauf, Ausgabe oder Rücknahme eines Derivatekontrakts oder anderen Finanzinstruments abhängen und bei denen alle Bestandteile des Geschäfts als Gesamtheit ausgeführt werden sollen. |
|
„SDIV“ |
Kennzeichen für „Special dividend transaction“ |
RM, MTF APA |
Geschäfte, die entweder im Zeitraum nach Zahlung der Dividende ausgeführt werden, wobei die Dividende oder anderweitige Ausschüttung nicht dem Verkäufer, sondern dem Käufer zufällt; oder im Zeitraum vor Zahlung der Dividende ausgeführt werden, wobei die Dividende oder anderweitige Ausschüttung nicht dem Käufer, sondern dem Verkäufer zufällt. |
|
„LRGS“ |
Kennzeichen für „Post-trade large in scale transaction“ |
RM, MTF APA |
Geschäfte mit einem im Vergleich zum marktüblichen Geschäftsumfang großen Volumen, bei denen eine spätere Veröffentlichung gemäß Artikel 15 zulässig ist. |
|
„RFPT“ |
Kennzeichen für „Reference price transaction“ |
RM, MTF |
Geschäfte, die im Rahmen von Systemen ausgeführt werden, die gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 betrieben werden. |
|
„NLIQ“ |
Kennzeichen für „Negotiated transaction in liquid financial instruments“ |
RM, MTF |
Geschäfte, die gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ausgeführt werden. |
|
„OILQ“ |
Kennzeichen für „Negotiated transaction in illiquid financial instruments“ |
RM, MTF |
Geschäfte, die gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ausgeführt werden. |
|
„PRIC“ |
Kennzeichen für „Negotiated transaction subject to conditions other than the current market price“ |
RM, MTF |
Geschäfte, die nach Maßgabe des Artikels 6 dieser Verordnung gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ausgeführt werden. |
|
„ALGO“ |
Kennzeichen für „Algorithmic transactions“ |
RM, MTF |
Geschäfte, die infolgedessen ausgeführt werden, dass eine Wertpapierfirma algorithmischen Handel im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 der Richtlinie 2014/65/EU betreibt. |
|
„CANC“ |
Kennzeichen für „Cancellation“ |
RM, MTF APA |
Wenn eine zuvor veröffentlichte Transaktion storniert wird. |
|
„AMND“ |
Kennzeichen für „Amendment“ |
RM, MTF APA |
Wenn eine zuvor veröffentlichte Transaktion geändert wird. |