Aktualisiert 06/07/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 18 - Delegierte Verordnung 2016/451

Artikel 18

Berichterstattung

Der Ausschuss legt der Kommission spätestens am 31. Dezember 2016 einen Bericht über die Anwendung der vorliegenden Verordnung vor.