Aktualisiert 09/05/2025
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Artikel 2 - Beschluss 2022/948

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss gerichtet.

Brüssel, den 1. März 2022

Für die Kommission

Mairead MCGUINNESS

Mitglied der Kommission