Artikel 72
Risikomanagement-Funktion für operationelle Risiken
Die Risikomanagement-Funktion für operationelle Risiken dient der Beherrschung operationeller Risiken im Rahmen der Risikomanagement-Funktion. Insbesondere
|
a) |
werden Strategien, Regeln und Verfahren entwickelt, um operationelle Risiken zu ermitteln, messen, überwachen und zu melden; |
|
b) |
werden Verfahren entwickelt, um die operationellen Risiken zu kontrollieren und zu beherrschen, einschließlich aller erforderlichen Anpassungen am Risikomanagementsystem operationeller Risiken; |
|
c) |
wird sichergestellt, dass die Strategien, Regeln und Verfahren nach Buchstabe a und b ordnungsgemäß umgesetzt werden. |