Artikel 11
Abschnitt „Um welche Art von Produkt handelt es sich?“ im generischen Basisinformationsblatt
Im Abschnitt „Um welche Art von Produkt handelt es sich?“ geben die PRIIP-Hersteller abweichend von Artikel 2 Absätze 2 und 3 Folgendes an:
         a) 
      
      eine Beschreibung der Arten der zugrunde liegenden Optionen, einschließlich der Marktsegmente oder Instrumentarten, sowie der Hauptfaktoren, von denen die Rendite abhängt;
         b) 
      
      einen Hinweis darauf, dass der Anlegertyp, an den das PRIIP vermarktet werden soll, von der jeweils zugrunde liegenden Anlageoption abhängt;