Aktualisiert 18/09/2025
In Kraft

Fassung vom: 05/08/2025
Änderungen (14)
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ANHANG - Delegierte Verordnung 2016/1675

ANHANG

Drittländer mit hohem Risiko

I.   Drittländer mit hohem Risiko, die sich schriftlich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen, und mit der FATF einen Aktionsplan erarbeitet haben.



Nr.

Drittland mit hohem Risiko

1

Afghanistan

2

Algerien

3

Angola

4

Burkina Faso

5

Kamerun

6

Côte d’Ivoire

7

Demokratische Republik Kongo

8

Haiti

9

Kenia

10

Laos

11

Libanon

12

Mali

13

Monaco

14

Mosambik

15

Myanmar/Birma

16

Namibia

17

Nepal

18

Nigeria

19

Südafrika

20

Südsudan

21

Syrien

22

Tansania

23

Trinidad und Tobago

24

Vanuatu

25

Venezuela

26

Vietnam

27

Jemen

II.   Drittländer mit hohem Risiko, die in der Öffentlichen Bekanntgabe der FATF angegeben sind, sich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen, und beschlossen haben, um technische Unterstützung für die Umsetzung des FATF-Aktionsplans zu ersuchen.



Nr.

Drittland mit hohem Risiko

1

Iran

III.   Drittländer mit hohem Risiko, die in der Öffentlichen Bekanntgabe der FATF angegeben sind, anhaltende wesentliche Risiken hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen und die festgestellten Mängel wiederholt nicht angegangen sind.



Nr.

Drittland mit hohem Risiko

1

Demokratische Volksrepublik Korea (DVK)