Artikel 72l
Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Die Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten eines Instituts ergeben sich aus der Summe seiner Eigenmittel und seiner berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten.
Artikel 72l
Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
Die Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten eines Instituts ergeben sich aus der Summe seiner Eigenmittel und seiner berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten.