Aktualisiert 30/06/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 18 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 18 - Verordnung 2016/1011 (BMR)

Achtung! Dieser Artikel wird am 01/01/2026 geändert. Bitte konsultieren Sie die Verordnung 2025/914, um die Änderungen einzusehen, die an dem nachstehenden Artikel vorgenommen werden.

Artikel 18

Für die Bereitstellung von und das Beitragen zu Referenzzinssätzen gelten die besonderen Anforderungen des Anhangs I zusätzlich zu den oder anstelle der Anforderungen des Titels II.

Die Artikel 24, 25 und 26 gelten nicht für die Bereitstellung von und das Beitragen zu Referenzzinsätzen.