Aktualisiert 30/06/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/01/2025
Änderungen (1)
Es gibt aktuell keinen Level 2 Rechtsakt, der auf Artikel 19 beruht oder ihn konkretisiert.
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Artikel 19 - Verordnung 2016/1011 (BMR)

Achtung! Dieser Artikel wird am 01/01/2026 geändert. Bitte konsultieren Sie die Verordnung 2025/914, um die Änderungen einzusehen, die an dem nachstehenden Artikel vorgenommen werden.

Artikel 19

Rohstoff- Referenzwerte

(1)  
Die im Anhang II festgelegten besonderen Anforderungen finden anstelle der Anforderungen des Titels II, ausgenommen Artikel 10, auf die Bereitstellung von und Beiträge zu Rohstoff- Referenzwerten Anwendung, es sei denn, der betreffende Referenzwert beruht auf regulierten Daten oder auf Eingaben von Kontributoren, bei denen es sich mehrheitlich um beaufsichtigte Unternehmen handelt.

Die Artikel 24, 25 und 26 gelten nicht für die Bereitstellung von und Beiträge zu Rohstoff- Referenzwerten.

(2)  
Ist ein Rohstoff- Referenzwert ein kritischer Referenzwert und der Basisvermögenswert Gold, Silber oder Platin, gelten die Anforderungen des Titels II anstelle von Anhang II.