Artikel 1
Der Financial Reporting Council des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland erfüllt Anforderungen, die für die Zwecke der Weitergabe von Arbeitspapieren oder anderen Dokumenten, die sich im Besitz von zugelassenen Abschlussprüfern oder Prüfungsgesellschaften befinden, und von Inspektions- und Untersuchungsberichten im Sinne des Artikels 47 Absatz 1 der Richtlinie 2006/43/EG gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der genannten Richtlinie als angemessen angesehen werden.