Aktualisiert 05/05/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen
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Artikel 26 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 26

Verhalten der Versicherungsnehmer

Bei der Bestimmung der Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherungsnehmer vertragliche Optionen, einschließlich Storno- und Rückkaufsmöglichkeiten, wahrnehmen, analysieren die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen das frühere Verhalten der Versicherungsnehmer und bewerten prospektiv das erwartete Verhalten. Bei dieser Analyse wird Folgendem Rechnung getragen:

(a) 

der Frage, wie vorteilhaft die Ausübung der Optionen für den Versicherungsnehmer unter den zum Zeitpunkt der Ausübung herrschenden Umständen war und künftig sein wird;

(b) 

dem Einfluss vergangener und künftiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen;

(c) 

den Auswirkungen vergangener und künftiger Maßnahmen des Managements;

(d) 

allen anderen etwaigen Umständen, die die Entscheidungen der Versicherungsnehmer über die Wahrnehmung einer Option beeinflussen dürften.

Dass die Wahrscheinlichkeit von den unter den Buchstaben a bis d genannten Elementen unabhängig ist, wird nur dann angenommen, wenn empirische Nachweise eine solche Annahme stützen.