Aktualisiert 18/10/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 2 - Durchführungsverordnung 2025/863

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 31. März 2025.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 8. Mai 2025

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN