Artikel 10
Gebühren für 2011
Abweichend von Unterabsatz 1 wird eine registrierte Ratingagentur von der Aufsichtsgebühr für 2011 befreit, wenn ihre Gesamteinnahmen gemäß dem zuletzt veröffentlichten geprüften Abschluss 10 Mio. EUR unterschreiten, oder für den Fall, dass die Ratingagentur einer Gruppe von Ratingagenturen angehört, wenn die Gruppe von Ratingagenturen kumulierte Gesamteinnahmen von weniger als 10 Mio. EUR ausweist.
Abweichend von Unterabsatz 1 wird eine zertifizierte Ratingagentur von der Aufsichtsgebühr für 2011 befreit, wenn der in ihrem Fall zugrunde zu legende Umsatz 10 Mio. EUR unterschreitet, oder für den Fall, dass die Ratingagentur einer Gruppe von Ratingagenturen angehört, wenn die Gruppe von Ratingagenturen einen kumulierten Umsatz von weniger als 10 Mio. EUR ausweist.