Artikel 27
Allgemeine Anforderungen an Zertifizierungsanträge
Die Ratingagenturen stellen sicher, dass ihre Anträge im Hinblick auf das Format, die Bestätigung der Richtigkeit, die Kategorie der Ratings, die Anzahl der Beschäftigten sowie die der ESMA mitgeteilten Grundsätze und Verfahren den Anforderungen der Artikel 2 bis 6 entsprechen.