Artikel 4
Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe „Schmierstoffe“ und die diesbezüglichen Bewertungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2028.
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Die Kriterien für das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe „Schmierstoffe“ und die diesbezüglichen Bewertungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2028.