Aktualisiert 10/05/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 18 - Delegierte Verordnung 2019/411

Artikel 18

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. November 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER