Aktualisiert 02/07/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 2 - Delegierte Verordnung 2019/411

Artikel 2

Verwaltung des Registers

Die EBA verwaltet die Liste der internen Nutzer, stellt den internen Nutzern Authentifizierungsdaten zur Verfügung und leistet den zuständigen Behörden technische Unterstützung.