Artikel 1
Beschreibung der Eingabedaten
In dem vom Administrator nach Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1011 auszuarbeitenden Verhaltenskodex (im Folgenden „Verhaltenskodex“) werden im Hinblick auf die bereitzustellenden Eingabedaten zumindest die folgenden Punkte beschrieben und die diesbezüglichen Anforderungen dargelegt:
| 
                            a)  | 
                        
                            Art oder Arten der bereitzustellenden Eingabedaten;  | 
                     
| 
                            b)  | 
                        
                            Standards, die in Bezug auf Qualität und Genauigkeit der Eingabedaten verlangt werden und einzuhalten sind;  | 
                     
| 
                            c)  | 
                        
                            Mindestmenge der bereitzustellenden Eingabedaten;  | 
                     
| 
                            d)  | 
                        
                            gegebenenfalls die Rangfolge, in der die verschiedenen Arten von Eingabedaten beizutragen sind;  | 
                     
| 
                            e)  | 
                        
                            Format, in dem die Eingabedaten bereitzustellen sind;  | 
                     
| 
                            f)  | 
                        
                            Häufigkeit der Bereitstellung der Eingabedaten;  | 
                     
| 
                            g)  | 
                        
                            Zeitplan für die Bereitstellung der Eingabedaten;  | 
                     
| 
                            h)  | 
                        
                            gegebenenfalls die Verfahren, über die jeder Kontributor verfügen muss, um Anpassungen an den Eingabedaten vorzunehmen und Eingabedaten zu standardisieren.  |