Artikel 15
IKT-Projektmanagement
Die in Absatz 1 genannten Richtlinien für das IKT-Projektmanagement müssen alles Folgende beinhalten:
die Ziele des IKT-Projekts,
die Governance des IKT-Projekts, samt Aufgaben und Zuständigkeiten,
die Planung, den zeitlichen Rahmen und die Etappen des IKT-Projekts,
eine IKT-Projektrisikobewertung,
die relevanten Etappenziele,
die Anforderungen an das Änderungsmanagement,
das Testen aller Anforderungen, einschließlich der Sicherheitsanforderungen, und das zugehörige Genehmigungsverfahren bei der Einführung eines IKT-Systems in der Produktionsumgebung.
Der in Absatz 3 Buchstabe d genannten IKT-Projektrisikobewertung entsprechend müssen die in Absatz 1 genannten Richtlinien für das IKT-Projektmanagement vorsehen, dass das Leitungsorgan wie folgt über die Einleitung von IKT-Projekten, die sich auf kritische oder wichtige Funktionen des Finanzunternehmens auswirken, deren Fortschritte und die damit verbundenen Risiken unterrichtet wird:
einzeln oder zusammengefasst, je nach Bedeutung und Umfang der IKT-Projekte,
in regelmäßigen Abständen sowie erforderlichenfalls bei einzelnen Ereignissen.