Aktualisiert 01/07/2025
In Kraft

Fassung vom: 25/06/2024
Änderungen
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Artikel 42 - Delegierte Verordnung 2024/1774

Artikel 42

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.