Aktualisiert 10/05/2025
In Kraft

Fassung vom: 01/01/2025
Änderungen (1)
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ANHANG III - Delegierte Verordnung 2018/815

ANHANG III

Anzuwendende Inline XBRL-Spezifikationen

1. Die Emittenten stellen sicher, dass das Inline XBRL-Instanzdokument nach der Inline XBRL 1.1-Spezifikation valide und mit dem XBRL Units Registry konform ist.

2. Die Emittenten stellen sicher, dass ihre XBRL-Erweiterungstaxonomie nach der XBRL 2.1-Spezifikation und der XBRL Dimensions 1.0-Spezifikation valide ist.

3. Die Emittenten reichen das Inline XBRL-Instanzdokument und die Dateien ihrer Erweiterungstaxonomie gemäß der 1.0-Spezifikation für Report Packages als ein einziges Berichtspaket ein.

4. Die Emittenten stellen sicher, dass sowohl das XBRL-Instanzdokument als auch ihre Erweiterungstaxonomie den Anforderungen der Regeln für die Auszeichnung und Einreichung in Anhang IV entsprechen.