ANHANG III
Anzuwendende Inline XBRL-Spezifikationen
1. Die Emittenten stellen sicher, dass das Inline XBRL-Instanzdokument nach der Inline XBRL 1.1-Spezifikation valide und mit dem XBRL Units Registry konform ist.
2. Die Emittenten stellen sicher, dass ihre XBRL-Erweiterungstaxonomie nach der XBRL 2.1-Spezifikation und der XBRL Dimensions 1.0-Spezifikation valide ist.
3. Die Emittenten reichen das Inline XBRL-Instanzdokument und die Dateien ihrer Erweiterungstaxonomie gemäß der 1.0-Spezifikation für Report Packages als ein einziges Berichtspaket ein.
4. Die Emittenten stellen sicher, dass sowohl das XBRL-Instanzdokument als auch ihre Erweiterungstaxonomie den Anforderungen der Regeln für die Auszeichnung und Einreichung in Anhang IV entsprechen.