Aktualisiert 05/05/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen
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Artikel 128 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 128

Untermodul Risiko vom Menschen verursachter Katastrophen

1.  

Das Untermodul Risiko vom Menschen verursachter Katastrophen umfasst sämtliche folgenden Untermodule:

(a) 

das Untermodul Kraftfahrzeug-Haftpflichtrisiko;

(b) 

das Untermodul Seefahrtrisiko;

(c) 

das Untermodul Luftfahrtrisiko;

(d) 

das Untermodul Feuerrisiko;

(e) 

das Untermodul Haftpflichtrisiko;

(f) 

das Untermodul Kredit- und Kautionsrisiko.

2.  

Die Kapitalanforderung für das Untermodul Risiko vom Menschen verursachter Katastrophen errechnet sich wie folgt:

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Dabei gilt:

(a) 

die Summe umfasst alle in Absatz 1 aufgeführten Untermodule;

(b) 

SCRi bezeichnet die Kapitalanforderungen für das Untermodul i.