Artikel 179
Spread-Risiko bei Kreditderivaten
Die Kapitalanforderung SCRcd für das Spread-Risiko bei Kreditderivaten, auf die nicht in Absatz 3 Bezug genommen wird, entspricht der höheren der folgenden Kapitalanforderungen:
der Kapitalanforderung für den Verlust an Basiseigenmitteln, der sich aus einer unmittelbaren absoluten Ausweitung des Kredit-Spreads der den Kreditderivaten zugrunde liegenden Instrumente ergäbe;
der Kapitalanforderung für den Verlust an Basiseigenmitteln, der sich aus einer unmittelbaren relativen Verengung des Kredit-Spreads der den Kreditderivaten zugrundeliegenden Instrumente um 75 % ergäbe.
Für die Zwecke von Buchstabe a wird die unmittelbare Ausweitung des Kredit-Spreads der den Kreditderivaten zugrundeliegenden Instrumente, für die eine Bonitätsbewertung einer benannten ECAI verfügbar ist, nach der folgenden Tabelle berechnet:
Bonitäts-einstufung |
0 |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
Unmittelbare Ausweitung des Spreads (in Prozentpunkten) |
1,3 |
1,5 |
2,6 |
4,5 |
8,4 |
16,20 |
16,20 |