Artikel 194
Verlust bei Ausfall für Pool-Forderungen vom Typ B
Bei Pool-Forderungen vom Typ B, die das Unternehmen als gesonderte Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse im Einklang mit Artikel 190 Absatz 2 einstuft und bei denen jedes Mitglied bis zur Höhe des Gesamtwerts der durch den Versicherungspool gedeckten Verpflichtung haftet, errechnet sich der Verlust bei Ausfall wie folgt:
Dabei gilt:
PU bezeichnet den Risikoanteil des Unternehmens gemäß den Bedingungen des Versicherungspools;
PC bezeichnet den Risikoanteil des Mitglieds der Gegenpartei gemäß den Bedingungen des Versicherungspools;
RRC entspricht
10 %, wenn 60 % oder mehr der Vermögenswerte dieses Gegenpartei-Mitglieds Gegenstand von Finanzsicherheiten sind;
50 % in allen anderen Fällen;
BEC bezeichnet den besten Schätzwert der Verbindlichkeiten, die das Unternehmen an das Gegenpartei-Mitglied abgetreten hat, abzüglich jeglicher bei nicht dem Versicherungspool angehörenden externen Gegenparteien rückversicherten Beträge;
ΔRMC bezeichnet den Beitrag des Gegenpartei-Mitglieds zum risikomindernden Effekt des Versicherungspools auf das versicherungstechnische Risiko des Unternehmens;
Collateral bezeichnet den risikobereinigten Wert der von dem Gegenpartei-Mitglied des Versicherungspools gehaltenen Sicherheit;
F bezeichnet den Faktor zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkung der von dem Gegenpartei-Mitglied gehaltenen Sicherheit, berechnet im Einklang mit Artikel 197.
Bei Pool-Forderungen vom Typ B, die das Unternehmen als gesonderte Risikoexponierung gegenüber einer Einzeladresse im Einklang mit Artikel 190 Absatz 2 einstuft und bei denen jedes Mitglied nur bis zur Höhe seines jeweiligen Anteils an der durch den Versicherungspool gedeckten Verpflichtung haftet, errechnet sich der Verlust bei Ausfall wie folgt:
Dabei gilt:
PC bezeichnet den Risikoanteil des Mitglieds der Gegenpartei gemäß den Bedingungen des Versicherungspools;
RRC entspricht
10 %, wenn 60 % oder mehr der Vermögenswerte dieses Gegenpartei-Mitglieds Gegenstand von Finanzsicherheiten sind;
50 % in allen anderen Fällen;
BEU bezeichnet den besten Schätzwert der Verbindlichkeiten, die das Unternehmen an den Versicherungspool abgetreten hat, abzüglich jeglicher bei nicht dem Versicherungspool angehörenden externen Gegenparteien rückversicherten Beträge;
ΔRMC bezeichnet den Beitrag des Gegenpartei-Mitglieds zum risikomindernden Effekt des Versicherungspools auf das versicherungstechnische Risiko des Unternehmens;
Collateral bezeichnet den risikobereinigten Wert der von dem Gegenpartei-Mitglied des Versicherungspools gehaltenen Sicherheit;
F bezeichnet den Faktor zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkung der von dem Gegenpartei-Mitglied gehaltenen Sicherheit, berechnet im Einklang mit Artikel 197.