Aktualisiert 01/07/2025
Nicht mehr in Kraft seit 25/06/2017

Fassung vom: 16/11/2016
Änderungen
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Artikel 1 - Beschluss 2012/721

Artikel 1

Die Produktgruppe „Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich“ umfasst alle von gewerblichen Nutzern im industriellen und institutionellen Sektor eingesetzten Waschmittelprodukte.

Ebenfalls in der Produktgruppe enthalten sind Mehrkomponentensysteme, in denen mehrere Komponenten gemeinsam ein Vollwaschmittel oder Waschprogramm für ein automatisches Dosiersystem bilden.

Produkte zur Erzeugung von wasserabweisenden, imprägnierenden oder flammhemmenden Eigenschaften von Textilien fallen nicht in diese Produktgruppe. Auch Produkte, die mithilfe von Trägern wie Tüchern, Lappen oder anderen Materialien aufgetragen werden, oder Waschhilfsmittel zur Verwendung ohne nachfolgendes Waschen wie Fleckenentferner für Teppiche und Polstermöbel, zählen nicht zu dieser Produktgruppe.

Waschmittel für Endverbraucher sind nicht in dieser Produktgruppe enthalten.