Artikel 1
Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko bei Anlagebuchpositionen, die dem Fremdwährungsrisiko unterliegen, nach dem alternativen Standardansatz
Als Nennwährung eines Postens bestimmen die Institute diejenige Fremdwährung, deren Abwertung gegenüber der Währung ihrer Rechnungslegung die größte Wertminderung des Postens zur Folge hätte, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
der Posten wird nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet;
der Posten unterliegt dem Risiko einer Wertminderung aufgrund des Fremdwährungsrisikos;
der Buchwert des Postens wird nicht an jedem Meldestichtag aktualisiert, um die Veränderungen des Wechselkurses zwischen der Fremdwährung und der Währung der Rechnungslegung widerzuspiegeln.
Berechnen die Institute die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko auf konsolidierter Basis, so bestimmen sie als Nennwährung eines Postens die Währung der Rechnungslegung des Instituts, das diesen Posten in seinem Einzelabschluss erfasst, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
der Posten wird nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet;
der Posten unterliegt dem Risiko einer Wertminderung aufgrund des Fremdwährungsrisikos;
die Währung der Rechnungslegung des Instituts weicht von der Währung der Rechnungslegung des Instituts ab, das den Posten in seinem Einzelabschluss erfasst;
der Buchwert des Postens wird nicht an jedem Meldestichtag aktualisiert, um die Veränderungen des Wechselkurses zwischen der Fremdwährung und der Währung der Rechnungslegung desjenigen Instituts widerzuspiegeln, das den Posten in seinem Einzelabschluss erfasst.