Aktualisiert 18/08/2025
Tritt in Kraft am 21/08/2025

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 2 - Delegierte Verordnung 2025/789

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 23. April 2025

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN