ANHANG I
Antrag auf Zulassung zur Erbringung von Datenbereitstellungsdiensten als APA oder ARM
|
Referenznummer: Datum: Von: Name des Antragstellers: Anschrift: Rechtsträgerkennung (falls vorhanden): (Kontaktdaten der Person, die beim Antragsteller als Ansprechpartner benannt wurde) Vollständiger Name: Telefon: E-Mail: An: ESMA/Zuständige nationale Behörde: Anschrift: (Kontaktdaten der Stelle, die bei der ESMA/zuständigen nationalen Behörde als Kontaktstelle benannt wurde) Anschrift: Telefon: E-Mail: Sehr geehrte(r) [Anrede einfügen], gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1157 der Kommission erhalten Sie hiermit den Zulassungsantrag.
INHALT Bitte die in der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143 der Kommission vorgesehenen Angaben einfügen. Tragen Sie diese bitte in die dafür vorgesehenen Felder ein oder verweisen Sie gegebenenfalls auf Anlagen, die diese Angaben enthalten. Angaben zur Organisation (Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143): Angaben zu den Eigentumsverhältnissen (Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143): Angaben zur Unternehmensführung (Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143): Angaben zu den Mitgliedern des Leitungsorgans (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143): Angaben zu internen Kontrollen (Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143): Angaben zur digitalen operationalen Resilienz (Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143): Angaben zu Interessenkonflikten (Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143): Angaben zu organisatorischen Anforderungen an die Auslagerung (Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143): Angaben zur Handhabung unvollständiger oder potenziell fehlerhafter Informationen durch APA (Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143): Angaben zur Handhabung unvollständiger oder potenziell fehlerhafter Informationen durch ARM (Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143): Angaben zur Konnektivität von ARM (Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143): Angaben zur Maschinenlesbarkeit (Artikel 13 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143): Angaben zu den vom APA zu veröffentlichenden Informationen (Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143): Anmerkungen: |