Aktualisiert 16/12/2025
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ANHANG I - Durchführungsverordnung 2025/1157

ANHANG I

Antrag auf Zulassung zur Erbringung von Datenbereitstellungsdiensten als APA oder ARM

Referenznummer:

Datum:

Von:

Name des Antragstellers:

Anschrift:

Rechtsträgerkennung (falls vorhanden):

(Kontaktdaten der Person, die beim Antragsteller als Ansprechpartner benannt wurde)

Vollständiger Name:

Telefon:

E-Mail:

An:

ESMA/Zuständige nationale Behörde:

Anschrift:

(Kontaktdaten der Stelle, die bei der ESMA/zuständigen nationalen Behörde als Kontaktstelle benannt wurde)

Anschrift:

Telefon:

E-Mail:

Sehr geehrte(r) [Anrede einfügen],

gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1157 der Kommission erhalten Sie hiermit den Zulassungsantrag.

Person, die beim Antragsteller für die Antragserstellung zuständig ist

Vollständiger Name:

Stellung/Funktion:

Telefon:

E-Mail:

Datum:

Unterschrift:

Art des Antrags (Zutreffendes bitte ankreuzen):

Antrag auf Zulassung eines genehmigten Veröffentlichungssystems (APA)

Antrag auf Zulassung eines genehmigten Meldemechanismus (ARM)

INHALT

Bitte die in der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143 der Kommission vorgesehenen Angaben einfügen. Tragen Sie diese bitte in die dafür vorgesehenen Felder ein oder verweisen Sie gegebenenfalls auf Anlagen, die diese Angaben enthalten.

Angaben zur Organisation (Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143):

Angaben zu den Eigentumsverhältnissen (Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143):

Angaben zur Unternehmensführung (Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143):

Angaben zu den Mitgliedern des Leitungsorgans (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143):

Angaben zu internen Kontrollen (Artikel 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143):

Angaben zur digitalen operationalen Resilienz (Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143):

Angaben zu Interessenkonflikten (Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143):

Angaben zu organisatorischen Anforderungen an die Auslagerung (Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143):

Angaben zur Handhabung unvollständiger oder potenziell fehlerhafter Informationen durch APA (Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143):

Angaben zur Handhabung unvollständiger oder potenziell fehlerhafter Informationen durch ARM (Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143):

Angaben zur Konnektivität von ARM (Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143):

Angaben zur Maschinenlesbarkeit (Artikel 13 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143):

Angaben zu den vom APA zu veröffentlichenden Informationen (Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1143):

Anmerkungen: